In einer Klinik in Hessen wurde eine transvaskuläre Aortenklappen-Implantation durchgeführt, obwohl das Klinikum nicht über eine Herzchirurgie verfügte. Auf das Honorar hat die Klinik daher keinen Anspruch.
01.09.2021 | Klinik aktuell | Nachrichten | Online-Artikel