Eine neue EU-Regelung (Delegierte Verordnung [EU] 2018/561, gültig seit 22. Februar 2020) ermöglicht es, den bisher vorgeschriebenen Proteinmindestgehalt in der Säuglingsfolgemilch von vormals 1,8 auf nun 1,6 g/100 kcal herabzusetzen. So könne erstmals Früh- und Folgemilch im Sinne eines Stufensystems angeboten werden, wie Dr. Mike Poßner, Direktor des Nestlé Nutrition Institutes, im Rahmen des Irschenberger Pädiatertreffs 2019 ausführte. Auf diese Weise ließen sich die physiologischen Verhältnisse beim Stillen während der ersten Monate abbilden. In dieser Zeit reduziert sich der Proteingehalt der Muttermilch, wodurch ein überschießendes Wachstum des Säuglings verhindert wird (Abb. 1).
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