Erschienen in:
08.05.2020 | Begutachtung | Orthopädie und Recht
Das Krankheitsbild im Sinne der Berufskrankheit 2102 Meniskopathie
Ergebnisse einer interdisziplinären Arbeitsgruppe
verfasst von:
Prof. Dr. U. Bolm-Audorff, R. Braunschweig, V. Grosser, E. Ochsmann, M. Schiltenwolf
Erschienen in:
Die Orthopädie
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Ausgabe 10/2020
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Zusammenfassung
Im Auftrag des ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, bestehend aus Arbeitsmedizinern, Orthopäden, Radiologen und Unfallchirurgen mit dem Krankheitsbild im Sinne der Berufskrankheit 2102 Meniskopathie befasst. Nach der Leitlinie „Meniskuserkrankung“ der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (2015) wird die Meniskopathie klinisch und nach Durchführung einer Magnetresonanztomographie (MRT) diagnostiziert. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe ist eine beidseitige, mindestens drittgradige Meniskopathie nach Stoller in der MRT vorwiegend im Bereich des Innenmeniskushinterhorns zu fordern.