Erschienen in:
01.02.2021 | Unterschenkelamputation | Übersicht
Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in der gesetzlichen Unfallversicherung
Brauchen wir eine Neubewertung?
verfasst von:
Prof. Dr. M. Wich, Ass. jur. D. Scholtysik
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
|
Sonderheft 1/2021
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Die Expertengruppe zur Reform der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat die v. a. aus dem Deutschen Sozialgerichtstag 2012 hervorgegangene Kritik an den gegenwärtigen MdE-Tabellenwerten für orthopädisch/unfallchirurgische Arbeitsunfallfolgen aufgenommen und in einem interdisziplinären methodischen Ansatz überprüft. Es sollte der Bezug dieser Werte zum aktuellen deutschen Arbeitsmarkt analysiert und auf Aktualität wissenschaftlich überprüft werden. Der Prozess wird hier im Einzelnen dargestellt. Auch unter Zuhilfenahme der Arbeitsmarktforscher in den verschiedenen wissenschaftlichen Instituten der Agentur für Arbeit war es nicht möglich, das von der Expertengruppe für einen prothetisch gut versorgten unterschenkelamputierten Verletzten definierte Teilhabedefizit in der konkreten Beschäftigungsmöglichkeit so abzubilden, dass dabei verlässliche Arbeitsmarktdaten zu verschlossenen Beschäftigungsmöglichkeiten und daraus ableitbaren verwehrten Anteilen am gesamten Arbeitsmarkt abschätzbar waren. Der schon von anderen Arbeitsgruppen immer wieder versuchte Weg muss damit als nicht zielführend angesehen werden. Wissenschaftlich begründbare Daten für einen MdE-Wert im Sinne des Wortlautes des SGB VII lassen sich nicht erheben. Dennoch ist unter den verschiedenen kritischen Punkten, denen sich die MdE-Tabellenwerte ausgesetzt sehen, ein interprofessioneller, interdisziplinärer und innergesellschaftlicher Konsensusprozess zur Vereinheitlichung der MdE-Werte erforderlich und von der Expertengruppe in Gang gesetzt worden.