03.10.2022 | Palliativmedizin | CME-Kurs
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Grundlagen, Indikation und Verordnung in der klinischen Praxis
Anzahl Versuche: 2
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wurde vom Gesetzgeber 2007 im § 37b des SGB V eingeführt als Versorgungsform für Menschen mit einer lebensbegrenzenden Erkrankung und einer erhöhten Versorgungskomplexität. Sie soll nicht erforderliche Krankenhauseinweisungen vermeiden und den Betroffenen ermöglichen, trotz eines komplexen Krankheitsgeschehens menschenwürdig in ihrer häuslichen Umgebung zu verbleiben und dort bis zum Tode begleitet zu werden. Initial als Versorgungsform für Erwachsene eingeführt, wurde die Versorgung 2011 um die spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche mit lebensbegrenzenden Erkrankungen erweitert. Bei SAPV und SAPPV kommt ein spezialisiertes und multiprofessionelles Palliativ Care Team (PCT) zum Einsatz, das sich durch 24-stündige Erreichbarkeit und spezielle Qualifikation auszeichnet und somit eine umfassende Unterstützung bietet. Dies erfolgt in Ergänzung der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) und zielt auf den weitestgehenden Erhalt, die Förderung und, falls möglich, die Verbesserung von Lebensqualität sowie auf die Selbstbestimmung am Lebensende ab. Die SAPV ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und bedarf einer Verordnung über das Formular 63.
Nach Absolvieren dieser Fortbildungseinheit …
- können Sie die Indikationen für eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) benennen.
- sind Sie mit der Verordnung einer SAPV und deren Besonderheiten vertraut.
- können Sie den Bedarf einer SAPV im Vergleich zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) einordnen.
- kennen Sie die Zusammensetzung eines SAPV-Teams und die erforderlichen Qualifikationen.
- sind Sie mit dem Hinzuziehen eines SAPV-Teams auch bei Nichttumorerkrankungen vertraut.
Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].