15.02.2021 | Polyzystisches Ovarialsyndrom | CME-Kurs | Kurs
Polyzystisches Ovarsyndrom – praktische Umsetzung der internationalen Leitlinie
- Zeitschrift:
- Der Gynäkologe | Ausgabe 2/2021
- Anzahl Versuche:
- 2
Im Juli 2018 wurde eine internationale Leitlinie zum PCOS (polyzystisches Ovarsyndrom) publiziert. Welche Neuerungen hat diese ergeben? Zunächst bestätigte die Leitlinie erneut die Rotterdam-Kriterien zur Diagnosestellung. Das PCOS ist weiterhin eine Ausschlussdiagnose. Das Anti-Müller-Hormon wurde noch nicht als Diagnosekriterium aufgenommen. Es wird empfohlen, bereits ab Diagnosestellung präventiv Lifestyle-Interventionen zur Vermeidung von Übergewicht/Adipositas anzuregen und auch ein Screening/Management assoziierter depressiver Symptome/Angststörungen anzubieten. Letzteres hat sich in der Praxis noch nicht durchgesetzt. Kombinierte hormonelle Kontrazeptiva werden weiterhin als pharmakologische First-line-Therapie der Androgenisierungserscheinungen und Zyklusunregelmäßigkeiten angesehen. Zusätzlich zu Lifestyle-Interventionen kann Metformin zur Therapie metabolischer Probleme eingesetzt werden. Bei Kinderwunsch stellt Letrozol nun die First-line-Therapie zur Ovulationsinduktion dar. Inositol und operative Maßnahmen (bariatrische Chirurgie) sind weiterhin experimentelle Therapieansätze.
Nach Lektüre dieses Beitrags ...
- können Sie die Diagnosekriterien des PCOS (polyzystisches Ovarsyndrom) benennen.
- kennen Sie diagnostische Tools zur Sicherung der Diagnose.
- wissen Sie, welche Neuerungen sich im Rahmen der Therapie ergeben haben.
- können Sie die Rolle psychischer Begleiterkrankungen im Rahmen eines PCOS besser einordnen.
Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].
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