Vertrags- und Poolärzte sind auch im Bereitschaftsdienst selbstständig – wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Es liegt jetzt an KVen (und Kassen), die Dienste dennoch attraktiv zu gestalten. Die Ärzte Zeitung gibt Antworten auf wichtige Fragen.
25.08.2024 | Praxis und Beruf | Nachrichten