Versicherungstipp. In Verträgen von Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) werden die gegenseitige Vertretungszeit und ergänzende Regelungen im Krankheitsfall oder bei Berufsunfähigkeit oft nur oberflächlich behandelt. In den meisten Fällen ist den Praxispartnern nicht bewusst, dass in manchen Formulierungen existenzielle Risiken schlummern.
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