Zusammenfassung
Begutachtungen von Menschen mit psychischen Störungen stellen einen wesentlichen Teil der Tätigkeit im Fachgebiet der Psychiatrie und Psychotherapie dar. Dabei sind die Rahmenbedingungen für einzelne Beteiligte nicht immer klar oder nicht einfach nachvollziehbar: Zu verschieden sind die Herangehensweisen von Ärzten zur Beschreibung und Klassifikation einer psychischen Störung einerseits und der Umgang mit Rechtsfragen durch Juristen andererseits, und zu heterogen sind die Erwartungen an eine solche Begutachtung. Die Kunst der qualifizierten psychiatrischen Begutachtung liegt gerade in diesem Brückenschlag: Von einer persönlichen Exploration und Untersuchung einer Person ausgehend soll ein psychischer Befund erhoben, ggf. eine psychische Störung diagnostiziert und vor diesem Hintergrund eine spezielle juristische Frage beantwortet werden. Eine gemeinsame Verständnisgrundlage für Mediziner, Psychologen und Juristen ist daher unerlässlich.