Zusammenfassung
Als Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes gelten wissenschaftlich fundierte Verfahren zum Feststellen, Lindern und Heilen von Störungen mit Krankheitswert, bei denen diese Verfahren indiziert sind. Das Kapitel führt ein in psychodynamische Verfahren, Verhaltenstherapie, humanistische und systemische Therapieverfahren, Entspannungsverfahren und Hypnotherapie. Psychotherapie, deren Wirksamkeit insgesamt gut gesichert ist, wird dabei aus einer allgemeineren, verfahrens- und störungsübergreifenden Perspektive betrachtet und es werden allgemeine Wirkfaktoren, Einflussfaktoren auf den Behandlungserfolg, wie Patienten- und Therapeutenmerkmale, und die Therapiebeziehung, Stepped Care, Einbezug von Angehörigen, Einbezug von Ressourcen diskutiert und die Bedeutung individueller, weit über die Diagnose hinausgehender Fallkonzeptionen wird betont.