Praxen, Kliniken und Heime mittlerer Belegschaftsstärke (50 bis 249 Mitarbeiter) müssen bis 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle für Hinweisgeber eingerichtet haben, die Rechtsverstöße melden wollen. Daran ändert auch das Scheitern des Gesetzes im ersten Bundesratsanlauf nichts. Bei Versäumnis drohen Bußgelder.
06.03.2023 | Recht für Ärzte | Nachrichten
Pflichten für Arbeitgeber