Erschienen in:
06.04.2020 | Medizinrecht
Rechtliche Grundlagen der Berufsausübungsgemeinschaft
verfasst von:
Vera Keisers
Erschienen in:
Journal für Ästhetische Chirurgie
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Ausgabe 2/2020
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Zusammenfassung
In der Berufsausübungsgemeinschaft werden nicht nur die Praxisräumlichkeiten, die Praxiseinrichtung und das nichtärztliche Personal von zwei oder mehreren Ärzten gemeinschaftlich genutzt, sondern es kann auch ärztliches Personal gemeinsam beschäftigt werden, und in der Regel laufen zudem sämtliche Einnahmen und Ausgaben gemeinschaftlich über die Praxis. Nach außen bildet die Berufsausübungsgemeinschaft eine rechtliche Einheit, was sich auch in der gemeinsamen Haftung der Gesellschafter niederschlägt. Zum Schutz dieser Einheit darf die Berufsausübungsgemeinschaft auch im Rahmen der Nachbesetzung der Zulassung eines ausscheidenden Gesellschafters über den Nachfolger mitbestimmen, wenn die Zulassung innerhalb der Berufsausübungsgemeinschaft nachbesetzt wird. Im Rahmen der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages ist insgesamt große Sorgfalt und in vielerlei Hinsicht auch Vorsicht geboten. Zudem ist immer die individuelle Situation der Gesellschaft und der einzelnen Gesellschafter maßgeblich zu berücksichtigen. Auch die örtliche Versorgungssituation im Hinblick auf die Bedarfsplanung hat bedeutenden Einfluss, v. a. auf Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters. Die hier aufgezeigten Teilaspekte der Vertragsgestaltung und die jeweiligen Regelungsmöglichkeiten können angesichts der Komplexität der Materie hier nur einen kleinen Ausschnitt darstellen. Mit der Gestaltung eines ärztlichen Gesellschaftsvertrages sollte in Anbetracht der rechtlichen Schnittmengen aus Gesellschaftsrecht, ärztlichem Berufsrecht und ggf. Zulassungsrecht ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der über die entsprechende Erfahrung und Expertise verfügt.