16.05.2021 | Sexuell übertragbare Erkrankungen | CME-Kurs
Diagnostik und Therapie von sexuell übertragbaren Infektionen
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Anlässe für eine Diagnostik zum Ausschluss von sexuell übertragbaren Infektionen (STI) können vielfältig sein. Neben der Abklärung von Symptomen wie Ausfluss, Brennen beim Wasserlassen und genitalen Ulzerationen müssen risikoadaptierte Testangebote gemacht werden. Die Anamnese umfasst die sexuelle Orientierung und sexuelle Praktiken, Symptome und ggf. symptomfreie Intervalle, Symptome der Partner*innen, das Vorliegen vorheriger oder chronischer STI, vorherige Therapien und sonstiger Erkrankungen (insbesondere Antibiotikaallergien), den Impfstatus, Verhütungsmethode(n) und Kondomnutzung. Die klinische Untersuchung richtet sich nach dem Geschlecht, den sexuellen Praktiken und den berichteten Symptomen. Sie sollte die Inspektion der Genitalien und der Analregion, des Rachens und der Haut umfassen. Eine konsequente Diagnostik, immer auch oral und anal, und eine leitliniengerechte Therapie mit Erfolgskontrolle sind notwendig.
Nach Lektüre dieses Beitrages …
- berücksichtigen Sie die Sexualanamnese bei der Beratung Ihrer Patient*innen,
- können Sie typische Symptome der verschiedenen sexuell übertragbaren Infektionen unterscheiden,
- behandeln Sie die häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen leitliniengerecht,
- sind Sie sich unterschiedlicher Lebenswelten und Milieus im Kontext sexueller Gesundheit bewusst,
- zeigen Sie Ihren Patient*innen für eine gelingende Kommunikation über Sexualität, dass sie offen und auf Augenhöhe mit Ihnen reden können und keine Ausgrenzung oder Stigmatisierung befürchten müssen und mit ihrer Scham und ihren Ängsten angenommen werden.
Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].
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