Zusammenfassung
Die ärztliche Untersuchung im Rahmen eines Sexualdeliktes ist eine verantwortungsvolle und zugleich komplexe Aufgabe, da die behutsam durchzuführende Untersuchung einerseits kriminalistischen bzw. forensischen, andererseits auch klinisch-kurativen Anforderungen genügen muss. Das häufige Fehlen von genitalen Verletzungsbefunden bzw. deren äußerst diskrete und unspezifische Ausprägung erfordert eine sorgfältige Dokumentation von allfälligen extragenitalen Begleitverletzungen sowie eine korrekte Sicherung biologischer Spuren („DNA-Spuren“). Vor allem Letzteres zählt (noch) nicht zu den ärztlichen Standardkompetenzen und verursacht häufig Handlungsunsicherheit. Ärzte und Angehörige der Gesundheitsberufe sollten daher unbedingt mit den Grundlagen der Untersuchung und Spurensicherung nach einem Sexualdelikt vertraut sein.