Zusammenfassung
In diesem Kapitel wird die Funktion der Behörden im Fall eines plötzlichen Todes eines Säuglings oder Kleinkinds in Österreich, in Deutschland und in der Schweiz erläutert. Die auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen beruhenden Aufgaben reichen von der Entgegennahme der Anzeige des Todes, der Verständigung des Totenbeschauarztes, der Registrierung der Todesursache bis zum Eingreifen der Bezirksverwaltungsbehörde oder – ggf. – der Justiz. Somit sind neben den Gesundheits- und Personenstandsbehörden auch Sicherheits- und Justizbehörden in den Ablauf eingebunden. Hinsichtlich der Rechtslage wird auf die in Einzelheiten unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben der Bundesländer und Kantone hingewiesen, die jedoch in ihren groben Zügen innerhalb der Länder übereinstimmen.