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Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 1/2022

08.12.2021 | Suizid | Leitthema

Der Suizid in der Polizeilichen Kriminalstatistik

verfasst von: Dr. Figen Özsöz, Johannes Luff, Julia Siegerstetter

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 1/2022

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Zusammenfassung

Hintergrund und Ziel

Obwohl der Suizid keinen Straftatbestand erfüllt und der Suizident weder Opfer noch Täter im klassischen polizeilichen Sinne ist, sind Suizide Gegenstand polizeilicher Ermittlungen und werden mitunter in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Im Bundesland Bayern reichen verfügbare Daten bis in das Jahr 1986 zurück. Die Auswertungen sollen Aufschluss geben über die Entwicklung der polizeilich registrierten Suizide, soziale Merkmale der Suizidenten sowie über Suizidmethoden und -auslöser. Insbesondere wird betrachtet, inwieweit sich die ersten Monate der COVID-19-Pandemie auf die Suizidgefährdung ausgewirkt haben.

Methoden

Deskriptive statistische Analyse der vollendeten und versuchten Suizide anhand der bayerischen PKS der Jahre 1986–2020.

Ergebnisse

Die Zahl der Suizidtoten ist über die Jahrzehnte konstant rückläufig. Diese positive Entwicklung hat auch im Berichtsjahr 2020 Bestand, das durch die weitreichenden Folgen der COVID-19-Pandemie gezeichnet ist. Der Großteil der Suizidenten ist männlich und über 60 Jahre alt. Als Suizidmethode dominiert das Erhängen. Als Auslöser für den Suizid wird zumeist eine (psychische) Erkrankung ermittelt.

Diskussion

Die Gefahrenabwehr ist eine wichtige Aufgabe der Polizei. Polizeilich generierte Daten, Erfahrungswissen sowie Eingriffs- und Einflussmöglichkeiten der Polizei können zur Verhinderung von Suiziden beitragen. Die statistische Erfassung der Suizide in der PKS stellt eine wertvolle Ergänzung zur Todesursachenstatistik dar und liefert eine Grundlage zur Optimierung von Prävention und Notfallversorgung.
Fußnoten
1
Unter Tötungsdelikten werden hier die Tatbestände Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen subsumiert.
 
2
In Bayern dauerte der erste Lockdown mit Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen vom 21.03.2020 bis 05.05.2020 an. Der „Lockdown light“ trat am 02.11.2020 in Kraft und wurde am 25.11.2020 weiter verschärft. Ab dem 16.12.2020 begann der zweite Lockdown und dauerte zunächst bis zum 10.01.2021 an.
 
3
Die mittels der Datenbank GENESIS des Bayerischen Landesamts für Statistik (LfStat) ermittelten Anteile in der Gesamtbevölkerung Bayerns betragen 42,8 % für Ledige, 43,9 % für Verheiratete, 7,1 % für Geschiedene und 6,3 % für Verwitwete. Die Zahlen des LfStat sind jedoch nicht uneingeschränkt mit denen der PKS vergleichbar, weil die PKS zum einen erst Personen ab 6 Jahren berücksichtigt und zum anderen zuletzt für 2,8 % der Suizidenten keinen Familienstand ausweist.
 
4
Gemäß den zuletzt im Dezember 2020 veröffentlichten Daten des LfStat sind 60,2 % der bayerischen Bevölkerung in Gemeinden mit unter 20.000 Einwohnern wohnhaft, 17,2 % in Gemeinden von 20.000 bis unter 100.000, 7,3 % in Gemeinden von 100.000 bis unter 500.000 und 15,2 % in Gemeinden mit über 500.000 Einwohnern. Die Vergleichswerte der PKS betragen 53,1 %, 21,6 %, 10,9 % und 14,4 %.
 
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Metadaten
Titel
Der Suizid in der Polizeilichen Kriminalstatistik
verfasst von
Dr. Figen Özsöz
Johannes Luff
Julia Siegerstetter
Publikationsdatum
08.12.2021
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Schlagwörter
Suizid
COVID-19
Suizid
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 1/2022
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-021-03463-1

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