§ 217 - Standpunkt des Vorstands der Deutschen Schmerzliga
Freiheit der Selbstbestimmung in allen Abschnitten des Lebens
verfasst von:
Priv.-Doz. Dr. med. Michael A. Überall, Uta Obst, Günter Rambach, Vizepräsident der Deutschen Schmerzliga, Heike Rathmann, Vizepräsidentin der Deutschen Schmerzliga, Marianne Simon, Vizepräsidentin der Deutschen Schmerzliga, Birgitta Gibson, Ehrenvorstand der Deutschen Schmerzliga
Egal wie krank, wie alt oder wie reich - wer seines Lebens müde ist, hat nicht nur das Recht, diesem ein selbstbestimmtes und von Begleitschäden freies Ende zu setzen, sondern auch hierfür Hilfe Dritter in Anspruch nehmen zu können und zu dürfen. So hat es das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 entschieden. Ein folgenreicher Paradigmenwechsel - auf den Juristen und Politiker, Philosophen, Theologen, Schmerz-/Palliativmediziner sowie gesunde und kranke Menschen ihre ganz eigene Sicht haben. Nachfolgend die Überlegungen des Vorstands der Deutschen Schmerzliga - als erste Stimme von Vertretern einer Patientenorganisation in einer wichtigen Diskussion, zu der Betroffene bislang wenig beigetragen haben.
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§ 217 - Standpunkt des Vorstands der Deutschen Schmerzliga Freiheit der Selbstbestimmung in allen Abschnitten des Lebens
verfasst von
Priv.-Doz. Dr. med. Michael A. Überall Uta Obst Günter Rambach, Vizepräsident der Deutschen Schmerzliga Heike Rathmann, Vizepräsidentin der Deutschen Schmerzliga Marianne Simon, Vizepräsidentin der Deutschen Schmerzliga Birgitta Gibson, Ehrenvorstand der Deutschen Schmerzliga