Erschienen in:
15.09.2022 | Suizid | Leitthema
„Mir ist der Appetit vergangen“: Umgang mit Todeswünschen und freiwilligem Verzicht auf Essen und Trinken
verfasst von:
Yann-Nicolas Batzler, Manuela Schallenburger, Dr. Jacqueline Schwartz, Martin Neukirchen
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 11/2022
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Zusammenfassung
Ein relevanter Anteil von PatientInnen mit einer unheilbaren Erkrankung äußert im Laufe des Krankheitsgeschehens Todeswünsche [
1]. Es gilt, diese Äußerungen wahrzunehmen, offen anzusprechen und ihnen strukturiert zu begegnen [
2]. Hierzu gehören neben der Aufklärung über die palliativmedizinischen Möglichkeiten der Symptomkontrolle eine intensive psychosoziale und, wenn gewünscht, spirituelle Begleitung. Außerdem sollte eine Einschätzung der freiverantwortlichen Einwilligungsfähigkeit sowie der psychischen Verfassung zum Ausschluss einer Depression in suizidpräventiver Absicht erfolgen. Bei Fortbestehen des Todeswunsches stellt neben dem assistierten Suizid, der seit Urteil des Bundesverfassungsgerichts geschäftsmäßig, also auf Wiederholung angelegt, nicht mehr verboten ist, der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) eine Möglichkeit dar, das Leben vorzeitig zu beenden. Ein FVET kann zu belastenden Symptomen führen und sollte daher zur Symptomkontrolle durch palliativmedizinische Teams begleitet werden. Hierbei gilt zu beachten, dass ethische und moralische Einstellungen divergieren können. Neben einer klinisch ethischen Fallberatung tragen teaminterne Besprechungen durch Reflexion zur Reduktion von Belastungen bei. Zudem sollte eine Fallsupervision erfolgen, um die Resilienz im Team zu stärken.