Erschienen in:
19.09.2022 | Suizid | Leitthema
Suizidprävention im Kontext des assistierten Suizids
verfasst von:
PD Dr. med. Ute Lewitzka
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 11/2022
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Zusammenfassung
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 hat klargestellt, dass jeder Mensch das Recht hat, sein Leben zu beenden, wenn er dies nur freiverantwortlich tut. Er hat auch das Recht, dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie ihm angeboten wird. Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist nicht begrenzt auf terminale Erkrankungen oder Situationen unerträglichen Leids. Das Gericht hat den Gesetzgeber aber auch mit auf den Weg gegeben, vulnerable Menschen zu schützen und sicherzustellen, dass die Entscheidung für den Suizid tatsächlich freiverantwortlich erfolgt. Diese Freiverantwortlichkeit kann durch akute psychosoziale Belastungen, durch psychische Erkrankungen, aber auch durch den Einfluss Dritter erheblich eingeschränkt sein. Deshalb muss eine Liberalisierung des assistierten Suizids unbedingt durch eine massive Verstärkung suizidpräventiver Maßnahmen flankiert werden, die Hilfe zum Leben eindeutig vor jeder Hilfe zum Sterben priorisiert. Der Artikel gibt einen Überblick zu den wissenschaftlich etablierten Methoden der Suizidprävention und formuliert Forderungen an die Politik zu deren flächendeckender Umsetzung.