2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Technische Orthopädie
verfasst von : Dr. med. J. Götz
Erschienen in: Orthopädie und Unfallchirurgie
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Die Technische Orthopädie stellt einen der traditionellen Grundpfeiler der Orthopädie dar. Hilfsmittel definieren sich dabei als sächliche Mittel oder Produkte, die serienmäßig hergestellt und in unverändertem Zustand oder mit handwerklicher Zurichtung an den Patienten weitergegeben oder aber individuell angefertigt werden. Aus § 33 SGB V sowie weiteren rechtlichen Vorgaben determiniert sich der Anspruch des Versicherten auf eine sachgerechte Hilfsmittelversorgung. Weiterhin wird in § 33 SGB V Abs. 1 festgelegt, dass Versicherte einen Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln besitzen, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind.