Erschienen in:
24.11.2016 | Tuberkulose | Originalien und Übersichten
Die Gesundheitsuntersuchung von Asylsuchenden: Eine bundesweite Analyse der Regelungen in Deutschland
§ 62 Asylverfahrensgesetz
verfasst von:
Katharina Wahedi, Dipl. Soz. Stefan Nöst, Dr. med. Kayvan Bozorgmehr, MSc
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 1/2017
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Zusammenfassung
Hintergrund
In allen deutschen Bundesländern wird eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung der neu angekommenen Asylsuchenden durchgeführt, um die Übertragung von Infektionskrankheiten in Aufnahmeeinrichtungen zu vermeiden. Bedingt durch die föderale Zuständigkeit der Landesbehörden, gibt es große Unterschiede in den Regelungen hinsichtlich des Umfangs und der Durchführung der Gesundheitsuntersuchung.
Ziel der Arbeit (Fragestellung)
Vergleich der Regelungen der Erstuntersuchung in den 16 Bundesländern mit Blick auf durchgeführte Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen und das allgemeine Verfahren.
Methoden
Vergleichende Inhaltsanalyse von Dokumenten mit relevanten Angaben zur Gesundheitsuntersuchung, die im Rahmen einer bundesweiten Recherche (Juni–Oktober 2015) durch öffentliche Quellen, Anfragen bei zuständigen Behörden oder Interviews mit Gesundheitsämtern zusammengestellt wurden.
Ergebnisse
Im Untersuchungszeitraum lagen für 13 Bundesländer Dokumente mit Angaben zum vorgesehenen Umfang oder Ablauf der Erstuntersuchung vor; in acht lagen Verwaltungserlässe der verantwortlichen Landesbehörden vor. Die Dokumente unterscheiden sich erheblich hinsichtlich des Umfangs und der Auswahl der durchzuführenden Screeningmaßnahmen. Die Bundesländer lassen sich in drei Gruppen kategorisieren: A) Länder, die ihr Screening auf die bundesgesetzlichen Maßnahmen beschränken, B) Länder, welche ein erweitertes Tuberkulosescreening für Kinder/Jugendliche und Schwangere durchführen, und C) Länder, in denen über die Tuberkulose hinaus verpflichtend auf weitere Erkrankungen untersucht wird. Relevante Unterschiede finden sich auch in der Festlegung der Leistungserbringer und des Kostenträgers.
Schlussfolgerung
Aus bevölkerungsmedizinischer Sicht ist die große Varianz der Gesundheitsuntersuchungen zwischen den Ländern nicht rational erklärbar. Die Indikation einiger Screeningmaßnahmen bleibt teilweise unklar. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer breiten Diskussion und weiterführender, systematischer Analysen zur medizinischen Notwendigkeit einzelner Screeningmaßnahmen mit dem Ziel, bundeseinheitliche, evidenzbasierte Empfehlungen bzw. Entscheidungshilfen zur Gesundheitsuntersuchung von Asylsuchenden zu entwickeln.