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Erschienen in: CME 10/2020

14.10.2020 | Abrechnung | Arzt und Recht

Abendtermine sollen aber nicht zum Geschäftsmodell werden

"Unzeitgebühr" gilt auch für das Arzt-Handy

verfasst von: Martin Wortmann

Erschienen in: CME | Ausgabe 10/2020

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Auszug

Ärzte, die sich im Notfall für ihre Patienten per Handy bereithalten und das bei Anruf auch abrechnen, sollen dafür nicht bestraft werden. Aber: Abendtermine dürfen nicht zum Geschäftsmodell werden, sagt das BSG.
Metadaten
Titel
Abendtermine sollen aber nicht zum Geschäftsmodell werden
"Unzeitgebühr" gilt auch für das Arzt-Handy
verfasst von
Martin Wortmann
Publikationsdatum
14.10.2020
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Abrechnung
Erschienen in
CME / Ausgabe 10/2020
Print ISSN: 1614-371X
Elektronische ISSN: 1614-3744
DOI
https://doi.org/10.1007/s11298-020-8058-x

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