Erschienen in:
28.01.2022 | Wunddebridement | Leitthema
Revisionsmöglichkeiten nach gescheiterter Sprunggelenkprothese
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 3/2022
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Zusammenfassung
Die Zahl der Patienten mit Sprunggelenkarthrosen, die mit einer Endoprothese versorgt sind, hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die Standzeit der Implantate liegt weit unter den bekannten Ergebnissen aus der Hüft- und Kniegelenkendoprothetik. Es wird teilweise von einer jährlichen rund 1 %gen Versagensrate bzw. einer Überlebensrate von 70 % nach 10 Jahren berichtet. Die häufigsten Revisionsgründe einer Prothese des oberen Sprunggelenks (OSG) sind die aseptische Lockerung, technische Einbaufehler und persistierende Schmerzen. Bei der Revision der Sprunggelenkprothese gibt es grundsätzlich 2 Optionen in der Versorgung. Lange Zeit galt die Sprunggelenkarthrodese als Goldstandard nach gescheiterter Prothese. Seit den letzten Jahren besteht aufgrund neuer Revisions-Prothesen, auch die Möglichkeit der Re-Implantation einer OSG-Prothese. Je nach Genese des Versagens und der Größe des Knochendefekts muss zwischen einer einzeitigen Operation und einem zweizeitigen Verfahren mit Knochenaugmentation entschieden werden. Der vorliegende Beitrag stellt die Vor- und Nachteile einer Arthrodese sowie einer Revisionsendoprothese nach gescheiterter primärer OSG-Endoprothese dar und beleuchtet die operativen Besonderheiten.