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Erschienen in: Orthopädie & Rheuma 6/2022

19.12.2022 | Praxis konkret

Arbeitsschutzrecht

Zeiterfassung auch in Arztpraxis Pflicht

verfasst von: Pia Nicklas

Erschienen in: Orthopädie & Rheuma | Ausgabe 6/2022

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Auszug

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben (§ 3 II Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz) dazu verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen. So lautet ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), das damit die entsprechende Vorgabe des europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 aufgreift. Die Vorgabe gilt uneingeschränkt auch für Arztpraxen. Aber welche Auswirkungen hat es, wenn die Pflicht zur Zeiterfassung nicht erfüllt wird?
Metadaten
Titel
Arbeitsschutzrecht
Zeiterfassung auch in Arztpraxis Pflicht
verfasst von
Pia Nicklas
Publikationsdatum
19.12.2022
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Orthopädie & Rheuma / Ausgabe 6/2022
Print ISSN: 1435-0017
Elektronische ISSN: 2196-5684
DOI
https://doi.org/10.1007/s15002-022-4203-0

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