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2013 | OriginalPaper | Buchkapitel

Zivilrechtliche Auseinandersetzung

verfasst von : Hermann Fenger, Ina Holznagel, Bettina Neuroth, Stefan Gesenhues

Erschienen in: Schadensmanagement für Ärzte

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Derjenige, dem ein Behandlungsfehler unterlaufen ist oder der ohne wirksame Einwilligung des Patienten einen Eingriff vorgenommen hat, ist nach den Grundsätzen des Haftungsrechtes verpflichtet, jeden hieraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Er haftet aus dem Behandlungsvertrag sowie nach dem Recht der unerlaubten Handlung. Beides führt zu demselben Ergebnis. Der Vermögensschaden ist dabei ebenso zu ersetzen wie immaterielle Nachteile (Schmerzensgeld ). Es gilt das Verschuldensprinzip. Der Arzt hat für Unrecht und nicht Unglück einzustehen (Laufs in Laufs/Uhlenbruck, § 97 Rdn. 4). Für einen nicht aufzuhaltenden, schicksalhaften Verlauf ist der Arzt nicht verantwortlich.

Metadaten
Titel
Zivilrechtliche Auseinandersetzung
verfasst von
Hermann Fenger
Ina Holznagel
Bettina Neuroth
Stefan Gesenhues
Copyright-Jahr
2013
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-29640-6_2

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