25.01.2017 | Demenz | Beiträge zum Themenschwerpunkt
Psychopharmakotherapie bei Demenz und Delir
Im Spannungsfeld zwischen Leitlinienempfehlungen und Versorgungspraxis
verfasst von:
Walter Hewer, Christine Thomas
Erschienen in:
Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie
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Ausgabe 2/2017
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Zusammenfassung
Hintergrund und Ziel der Arbeit
Psychische und Verhaltenssymptome bei Patienten mit Demenz und Delir sind mit wesentlichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität der Erkrankten und ihrer Angehörigen verbunden. Für das medizinische Personal stellen sie eine enorme Herausforderung dar. Nach pharmakoepidemiologischen Untersuchungen geht die Anwendung von Psychopharmaka in der ambulanten und der stationären Versorgung signifikant über die Empfehlungen aktueller Leitlinien hinaus. Die Analyse dieser Diskrepanz steht im Fokus des vorliegenden Beitrags.
Material und Methode
Selektive Literaturübersicht unter besonderer Berücksichtigung deutsch- und englischsprachiger Behandlungsleitlinien.
Ergebnisse
Die Empfehlungen für den Einsatz von Psychopharmaka bei Demenzkranken sind in der deutschen S3-Leitlinie speziell für Antipsychotika eng gefasst. Diese stellt darüber hinaus fest, dass für bestimmte Störungsbilder evidenzbasierte Aussagen derzeit nicht möglich sind. Für das Delir existieren verschiedene, teilweise auf unterschiedliche Kontexte bezogene Behandlungsempfehlungen. Wie in der S3-Leitlinie „Demenzen“ wird hier eine Priorisierung allgemeinmedizinischer und nichtmedikamentöser Maßnahmen gefordert. Die Indikation zur Therapie mit Psychopharmaka bei deliranten Patienten wird z. T. enger, z. T. weiter gefasst.
Schlussfolgerung
Aktuelle Leitlinien empfehlen, gut begründet, eine zurückhaltende Verordnung von Psychopharmaka bei Patienten mit Demenz und Delir. Dass die Verordnungsraten in der Versorgungspraxis deutlich darüber hinaus gehen, erklärt sich neben dem Fehlen evidenzbasierter Empfehlungen für bestimmte Störungsbilder v. a. auch durch eine mit erheblichen Risiken verbundene Über- und Dauerbehandlung bei einem substanziellen Anteil der Betroffenen. Dieser nichtakzeptablen Situation sollte durch die konsequente Umsetzung etablierter Prinzipien guter altersmedizinischer Praxis entgegengewirkt werden.