Erschienen in:
19.03.2018 | Muskelfaserriss | Übersichten
Der Dauerpatient
Wie viel Physiotherapie ist erforderlich?
verfasst von:
Prof. Dr. rer. nat. S. Dalichau
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 4/2018
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Zusammenfassung
Bei näherer Betrachtung der Physiotherapie als etabliertes Heilverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung wird deutlich, dass die Organisation und die allgemeinen Inhalte des Verfahrens grundsätzlich geregelt sind. Unter Beachtung von möglichen Entscheidungshilfen und Fallbeispielen erscheint es vielmehr sinnvoll, Maßnahmen in das Therapieverfahren zu integrieren, die die Therapieplanung und -steuerung optimieren und sich an den aktuellen Rehabilitationsstandards orientieren. Die Bestimmung individueller Kontextfaktoren, die Patientenberatung, die Vereinbarung von Reha-Zielen, die Verwendung von Assessments, die Spezifizierung der Behandlungsschwerpunkte sowie die Förderung der Kommunikation zwischen Arzt und Therapeut gelten in diesem Zusammenhang als bedeutsame Entitäten zur Verbesserung des Qualitätsmanagements und folglich zur Findung der angemessenen Behandlungsdosis. Diese sollten bei einer kommenden Überarbeitung der Handlungsanleitung zur Verordnung von Leistungen zur Physiotherapie berücksichtigt werden.