Erschienen in:
31.01.2020 | DGS
Neuerungen zum Jahreswechsel
Der Einzug der digitalen Versorgung
verfasst von:
Dr. med. Dipl. Lic. Psych. Johannes Horlemann
Erschienen in:
Schmerzmedizin
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Ausgabe 1/2020
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Auszug
Im Januar traten die meisten Bestimmungen des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) in Kraft, die die schmerzmedizinische Tätigkeit erheblich verändern werden. Digitale Gesundheitsanwendungen (Apps) sind nun eine Versicherungsleistung und Ärzte können zugelassene Apps auf Kosten der Krankenkassen verschreiben. Über die Aufnahme von Gesundheits-Apps und deren Erstattungsfähigkeit entscheidet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Darüber hinaus können Patienten ihre Daten nun in einer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern lassen. …