Die eigene Mobilität gilt über alle Altersgruppen hinweg als eine Art Grundrecht, sobald der Führerschein erworben wurde. Jede Einschränkung der Teilnahme am Straßenverkehr beschneidet formal die Freiheitsrechte der Person und verlangt nach einer guten Begründung. Dies gilt es insbesondere in der Beratung zur Fahreignung im Alter und bei zusätzlich bestehenden kognitiven Defiziten zu beachten. Eine anlassbezogene, fachlich differenzierte und abwägende Beratung durch den Fach- oder Hausarzt ist anzustreben. Dabei sind Patient und Angehörige in die Beurteilung mit einzubeziehen. Diese ist dann gut zu dokumentieren.
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