Erschienen in:
22.05.2017 | Der geriatrische Patient in der Hausarztpraxis | Beiträge zum Themenschwerpunkt
Einwilligungsfähigkeit bei Demenz
Interdisziplinäre Perspektiven
verfasst von:
PD Dr. Julia Haberstroh, Dr. Tanja Müller
Erschienen in:
Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie
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Ausgabe 4/2017
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Zusammenfassung
Hintergrund
In Deutschland existieren bislang keine konkreten Verfahrensvorgaben zur adäquaten Prüfung der Einwilligungsfähigkeit in medizinische Maßnahmen. Hierin liegt begründet, dass von den Beurteilenden (v. a. Juristen und Mediziner) jeweils individuelle Heuristiken als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden, die sowohl inter- als auch intradisziplinär z. T. stark voneinander abweichen. Der Mangel an standardisierten, validierten und interdisziplinär gleichermaßen anerkannten Verfahren zur Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit führt zu einer Handlungs- und Entscheidungsunsicherheit in der rechtlichen und in der medizinischen Praxis. Eine besondere Herausforderung stellt die dramatische Zunahme demenziell erkrankter, multimorbider Patienten dar, die in mannigfaltige medizinische Maßnahmen einwilligen müssen, obgleich ihre Einwilligungsfähigkeit aufgrund der kognitiven Einbußen infrage steht.
Ziel der Arbeit
Die vorzustellende Studie verfolgt die Fragestellung, wie Einwilligungsfähigkeit von Experten unterschiedlicher Disziplinen (Juristen, Mediziner und Medizinethiker) beurteilt wird.
Material und Methoden
In 41 Briefbefragungen wurden die Einwilligungsfähigkeitsurteile und Beurteilungskriterien von Experten der Einwilligungsfähigkeit unterschiedlicher Disziplinen ermittelt und ausgewertet.
Ergebnisse
Die Ergebnisse verweisen darauf, dass die Experten unterschiedlicher Disziplinen die Einwilligungsfähigkeit ein und desselben Patienten mit Demenz hochgradig divergierend, teilweise gar konträr beurteilen.
Schlussfolgerung
Aus diesem Befund wird der dringende Bedarf an einem interdisziplinären Leitfaden-Assessment gemäß internationalem Vorbild abgeleitet, sowie der Bedarf an interdisziplinärer Fortbildung und an stärkerem interdisziplinären Austausch im Prozess der Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit.