01.05.2013 | Medizinrecht
Der Notfallsanitäter – nur der Rettungsassistent in einem anderen Kleid?
Das Gesetz über den Beruf des Notfallsanitäters
verfasst von:
Dr. H.-D. Lippert
Erschienen in:
Notfall + Rettungsmedizin
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Ausgabe 3/2013
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Zusammenfassung
Hintergrund
Das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) 1989 wurde bei seinem Inkrafttreten als großer Fortschritt eines über 20 Jahre währenden Diskussionsprozesses gefeiert. Bald danach setzte aber die erneute Diskussion um die Novellierung des Gesetzes ein. Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) ist ein typisches Berufszulassungsgesetz, nicht mehr und nicht weniger. Es regelt die Voraussetzungen, wie sie erworben werden, und die Berufsbezeichnung, wie sie geführt werden darf, sowie deren Schutz gegen missbräuchliche Führung in den Abschn. 1, 2 und 6.
Veränderungen gegenüber dem RettAssG
Der wesentliche Fortschritt gegenüber dem RettAssG liegt darin, dass das NotSanG in § 4 eine grundsätzliche Qualität vorgibt und diese auch festschreibt. Dies gilt für die Ausbildungsziele, die der Notfallsanitäter erreichen muss, ebenso wie für die Ausbildungseinrichtungen und ihr Personal, das ihn ausbilden soll.
Schlussfolgerungen
Das NotSanG ist zu begrüßen. Es greift die einst sinnvolle Regelung des RettAssG auf und entwickelt sie auf die heutigen Anforderungen angepasst weiter. Qualifizierte Notfallsanitäter wird es unter dem neuen Gesetz allerdings nur geben, wenn sie eine qualifizierte Ausbildung in dafür qualifizierten Ausbildungsstätten erhalten.