Erschienen in:
05.06.2019 | Nierentransplantation | Leitthema
Der Sprung auf die Warteliste
Übergänge zwischen den Nierenersatzverfahren
verfasst von:
Prof. Dr. T. Feldkamp, U. Kunzendorf
Erschienen in:
Die Nephrologie
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Ausgabe 4/2019
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Zusammenfassung
Der terminalen Niereninsuffizienz liegen ganz verschiedene Erkrankungen zugrunde, entsprechend unterscheiden sich die Dialysepatienten, die auf eine Transplantation hoffen, in weiten Bereichen. Per Gesetz ist vorgeschrieben, dass bei jedem Dialysepatienten die Eignung für eine Nierentransplantation geprüft werden muss. Aufgrund der großen bürokratischen Anforderungen des Gesetzgebers an diesen Prozess und der individuellen sehr hohen Krankheitsschwere von Dialysepatienten ist die Überprüfung der Eignung nicht leicht zu standardisieren, sehr zeitaufwändig und komplex. Zusätzlich hat ein Dialysepatient ein sehr hohes Risiko, Folgekrankheiten zu entwickeln, die eine Eignung zur Transplantation gefährden. Damit kommt der konstanten und konsequenten Überprüfung der Eignung der Patienten auch nach der Aufnahme auf die Warteliste (Wartelistenführung) eine große Bedeutung zu. Der Schlüssel für den Sprung auf die Warteliste und damit die erfolgreiche Transplantation ist eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen dem Dialyse- und Transplantationszentrum. Leider führt die in Deutschland außerordentlich lange Wartezeit für ein Organ deswegen nicht nur zu einer Gefährdung des Transplantationserfolgs, sie erhöht gleichzeitig auch den Aufwand der Transplantationszentren durch eine verlängerte Wartelistenführung beträchtlich.