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Der Unfallmann

Ärztliche Begutachtung in den verschiedenen Rechtsgebieten

  • 2022
  • Buch

Über dieses Buch

Der Schwerpunkt dieses Buches liegt, wie der seit 1928 etablierte Name aussagt, auf der Unfallbegutachtung. Schritt für Schritt wird vermittelt, wie ein unfallchirurgisch-orthopädisches Gutachten bis hin zur Abrechnung zu erstellen ist - unterschieden nach den einzelnen Auftraggebern. Die 13. Auflage, die ebenfalls von Herrn Dr. Ludolph herausgegeben wurde, erhielt 2014 den Carl-Rabl-Preis.

Was muss der ärztliche Gutachter beachten und welche rechtlichen und medizinischen Informationen sind zur Erstellung von Unfallgutachten unerlässlich? Diese Fragen beantwortet Teil I.

In Teil II werden alle die Rechtsgebiete gesondert dargestellt, für die ärztliche Unfallgutachten erstellt werden.

In Teil III folgen dann einzelne Schadensbilder mit den für sie spezifischen Kausalitätsproblemen, sowie die wichtigsten Informationen für Gutachten auf internistischem, neurologischem und psychiatrischem Fachgebiet.

Teil IV ist den durch physikalische Einwirkung verursachten Berufskrankheiten vorbehalten.

Die Inhalte wurden für die 14. Auflage aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung und der dadurch aufgetretenen Diskussionen aktualisiert.

Teil II wurde erweitert um die Kapitel:

Private Krankenversicherung,

Private Krankentagegeldversicherung,

Private Berufsunfähigkeitsversicherung und

das SGB XIV, das insgesamt erst am 01.01.2024 in Kraft tritt, so dass sowohl das geltende Recht, als auch das zukünftige Recht abzuhandeln waren.

Teil III wurde ergänzt um das Kapitel

Peronealsehnen und

Teil IV um die zwischenzeitlich neu kodifizierten

Berufskrankheiten Nr. 2113 bis 2116.

Inhaltsverzeichnis

  1. Frontmatter

  2. Teil I

    1. Frontmatter

    2. Kapitel 1. Einführung

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Aus dem Titel »Der Unfallmann« folgt der Schwerpunkt dieses Buches. Es befasst sich im Wesentlichen mit der ärztlichen Begutachtung nach Unfällen, worunter nach der Systematik des SGB VII (§ 7 SGB VII) Unfälle und Berufskrankheiten fallen.
    3. Kapitel 2. Der Ärztliche Gutachter

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Der ärztliche Gutachter ist eine im Vergleich zum Therapeuten junge Institution. Während die ärztliche Heilkunst – als Teil der Kulturenvielfalt unterschiedlich ausgeprägt – so alt wie die Menschheit ist, hat das ärztliche Gutachten in unserem Kulturkreis erst seit dem 16. Jahrhundert eine eigenständige Bedeutung. Zwar wurden schon vor mehreren tausend Jahren im alten Babylon von Gerichten zu Tötungsdelikten Mediziner als Sachverständige herangezogen.
    4. Kapitel 3. Gutachtenauftrag, Terminvorbereitung, Gutachtenaufbau

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Ein Gutachten ist in aller Regel nur so gut wie der Gutachtenauftrag. Die Terminvorbereitung hat bei jedem ihrer Schritte die fristgerechte und fachlich fundierte Erstellung des Gutachtens zum Ziel. Aufgezeigt werden die Einzelschritte des Gutachtenaufbaus.
    5. Kapitel 4. Kausalität

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Die Prüfung des Zusammenhangs zwischen einer Ursache und einem Erfolg, also die Kausalität zwischen einem äußeren Ereignis (Unfallereignis) und einem ersten Verletzungserfolg (Haftpflichtrecht), einem Erst-Körperschaden (Dienstunfallrecht), einem Erst-Gesundheitsschaden (Gesetzliche Unfallversicherung), einer Erst-Gesundheitsschädigung (Private Unfallversicherung) und einer Erst-Gesundheitsstörung (Soziales Entschädigungsrecht) unterscheidet sich in unserer Rechtsordnung je nach betroffenem Rechtsgebiet.
    6. Kapitel 5. Unfallkausalität, Unfallbegriff, Trauma

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Der Versicherte befand sich am 13.12.2005 mit seinem Pkw auf dem Heimweg nach Beendigung seiner Arbeit. Er streifte einen ihm entgegenkommenden Pkw mit dem Außenspiegel. Er fuhr zunächst weiter, hielt jedoch nach 100–150 m an und wartete ca. 10 min. Dann wendete er seinen Pkw, fuhr zurück und hielt hinter dem an der Kollisionsstelle noch wartenden Pkw des Unfallgegners.
    7. Kapitel 6. Beweisanforderungen, Beweisführungslast/Beweisfeststellungslast

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Die Anwendung von Rechtssätzen setzt voraus, dass deren Voraussetzungen bewiesen werden können. Den unterschiedlichen Kausalitätstheorien und damit den unterschiedlichen Rechtsgebieten – Strafrecht, Zivilrecht, Sozialrecht, Öffentliches Recht – sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessenlagen unterschiedliche Beweisanforderungen zugeordnet.
    8. Kapitel 7. Gutachtliche Untersuchung

      E. Ludolph, K. G. Hering, H. G. Gieretz, R. Mielke, E. L. Mielke
      Zusammenfassung
      Die gutachtliche Untersuchung gliedert sich in die in diesem Kapitel besprochenen Punkte.
  3. Teil II

    1. Frontmatter

    2. Kapitel 8. Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)

      E. Ludolph, M. Kunze, R. Mielke
      Zusammenfassung
      Die Geschichte der Gesetzlichen Unfallversicherung nahm ihren Anfang Ende des 19. Jahrhunderts, als die zunehmende Industrialisierung zu einer Abwanderung der Bevölkerung in die Städte führte und die Menschen aus ihren sozialen Bindungen gelöst wurden. Hinzu kam, dass zu Anfang der Industrialisierung Arbeitsschutz und Prävention völlig vernachlässigt wurden. Die Zahl der Arbeitsunfälle stieg in ungeahnte Höhen. Es gab zwar wenige Fabrikinspektoren, die jedoch den Mängeln nicht annähernd Einhalt bieten konnten.
    3. Kapitel 9. Dienstunfallrecht

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      § 31 BeamtVG Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist.
    4. Kapitel 10. Private Unfallversicherung

      E. Ludolph, F. Schröter, M. Meyer-Clement, H. G. Gieretz
      Zusammenfassung
      Die menschliche Existenz ist seit jeher durch Folgen von Unfällen bedroht. Deshalb haben sich schon früh Solidargemeinschaften gebildet, die ihren „Mitgliedern“ im Falle von sozialen Notlagen durch Tod und Krankheit, aber eben auch durch Unfälle, zur Seite standen, ohne dass man diese teilweise bis ins Altertum zurückreichenden Bestrebungen als „Versicherungen“ im heutigen Sinne bezeichnen könnte.
    5. Kapitel 11. Private Krankenversicherung (PKV-MB/KK*)

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Die Krankenpflege als Korrelat zu den großen medizinischen Leistungen, wie sie z. B. mit dem Namen Hippokrates verbunden sind, war von jeher ein Grundanliegen jeder kultivierten Gesellschaft. So nahmen sich vor allem kirchliche Organisationen dieser Aufgabe an. Ab dem 13. Jahrhundert übernahmen auch reiche Bürger in den aufstrebenden Städten die Gründung und den Unterhalt von Hospitälern, Hospizen und Spitälern aus humanitären Gründen aber auch in Erkenntnis der Tatsache, dass Bevölkerungsansammlungen, die weitgehend ihre Geschäftsgrundlage waren, mit Gesundheitsrisiken verbunden sind.
    6. Kapitel 12. Private Krankentagegeldversicherung

      H. Scheele
      Zusammenfassung
      Die Private Krankentagegeldversicherung, Teil der Privaten Krankenversicherung (PKV → Kap. 11; §§ 196–208 VVG), schützt vor den finanziellen Folgen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Es handelt sich um eine Summenversicherung. Versichert ist also eine konkret vereinbarte Summe pro Tag. Elemente einer Schadenversicherung sind nur insofern enthalten, als das Krankentagegeld grundsätzlich begrenzt ist durch das „Nettoeinkommen“ des Versicherten (§ 4 (2) MB/KT 2009).
    7. Kapitel 13. Private Berufsunfähigkeitsversicherung (MB/BUV)

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Das hohe Risiko, insbesondere für Berufsanfänger bis zum Erreichen der Altersversorgung, berufsunfähig zu werden – bei 20-Jährigen finden sich Angaben bis über 40 % –, und der Wegfall der Gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente ab dem 01.01.2001, sind die beiden Gründe, die zu einer zunehmenden Bedeutung der BUV, insbesondere für die Mittelschicht, geführt haben.
    8. Kapitel 14. Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) deckt drei fundamentale Risiken ab:
      • Risiko des Lebensunterhalts im Alter
      • Risiko des Lebensunterhalts bei Erwerbsminderung vor Erreichen der festgelegten Altersgrenze durch Krankheit oder Behinderung
      • Risiko des Lebensunterhalts von Hinterbliebenen
    9. Kapitel 15. Soziales Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Grundlage des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) ist § 5 SGB I.
      Bis zum 31.12.2023 gibt es in Deutschland kein einheitlich geregeltes Soziales Entschädigungsrecht. Am 01.01.2024 tritt das SGB XIV vollstündig in Kraft. Das soziale Entschädigungsrecht hat seine Grundlage im SGB I, das die Regeln für die soziale Sicherheit in Deutschland aufstellt.
    10. Kapitel 16. Haftpflichtrecht

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Ein Fahrradfahrer fährt unter Beachtung der Verkehrsregeln auf dem Radweg. Plötzlich wird von einem rechts in Fahrtrichtung des Fahrradfahrers parkenden Pkw die Fahrertür geöffnet. Der davon völlig überraschte Fahrradfahrer fährt mit erheblicher Geschwindigkeit gegen die Fahrertür. Er stürzt und verletzt sich schwer. Der nachfolgende Beitrag hat zum Thema die Haftung des Verursachers von schadenstiftenden Ereignissen.
  4. Teil III

    1. Frontmatter

    2. Kapitel 17. Unfallchirurgie

      M. Meyer-Clement, E. Ludolph, H. Hempfling
      Zusammenfassung
      Das Kapitel beinhaltet die Diskussion von immer wieder strittigen Schadensbildern. Dies sind: Das sogenannte Schleudertrauma, der isolierte Rotatorenmanschettenschaden, der Bizepsssehnenschaden, der Quadrizeps- und Patellasehnenschaden, der isolierte Schaden des vorderen Kreuzbandes, die Meniskusverletzung, die Kniescheibenverrenkung (Patellalusation), der Achillessehnenschaden, der unfallbedingte Knorpelschaden, die Osteochondrosis dissecans, die Peronealsehnenluxation, Verletzungen der Milz und das Sagem zur Begutachtung des Schmerzes.
    3. Kapitel 18. Innere Medizin – Schwerpunkt Herz und zentrales Gefäßsystem

      H. G. Gieretz
      Zusammenfassung
      Während bei offenen oder perforierenden Verletzungen des Brustkorbs (Schuss-/Stichmechanismen) der ursächliche Zusammenhang mit Verletzungen am Herzen und/oder den zentralen großen Gefäßen unproblematisch ist, können auch bei stumpfen Einwirkungen auf den Brustkorb (Thorax) Verletzungen dieser Strukturen auftreten, wobei dies auf den ersten Blick mitunter nicht naheliegend ist.
    4. Kapitel 19. Neurologie

      R. Mielke
      Zusammenfassung
      Bei Verletzungen von Anteilen des zentralen und peripheren Nervensystems sind die Prinzipien der traumatologischen Propädeutik zu beachten. Insbesondere müssen die Richtung und Dynamik der einwirkenden Kraftvektoren und die resultierenden lokalen Verletzungen in unterschiedlichen Körperschichten geprüft werden. Körpereigene Erkrankungen und unfallbedingte Gesundheitsschäden können sich überlagern oder müssen generell separiert werden. Dies betrifft insbesondere auch altersassoziierte neurologische Erkrankungen und altersvorauseilende degenerative Leiden. Bedeutsam für die Beurteilung der Kausalität ist die zeitnahe durchgeführte apparative bzw. bildgebende Diagnostik, die im Einzelfall stets einer kritischen Analyse unterzogen werden sollte.
    5. Kapitel 20. Psychische Erkrankungen

      R. Mielke
      Zusammenfassung
      Psychische Störungen werden häufig im Zusammenhang mit traumatischen Ereignissen festgestellt. Gelegentlich ist dies auch der Tatsache geschuldet, dass erstmals psychiatrische Diagnostik erfolgt. Generell gilt, dass psychische Erkrankungen multifaktoriell bedingt sind. Das Kausalitätskriterium wurde daher für die meisten Störungsbilder zugunsten einer Klassifikation nach psychopathologischem Syndrom und Verlauf aufgegeben. Als einzige ursachenbezogene Kategorie sind im ICD-10 die Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen verbleiben, die unter F43.- kodiert werden. Bei unfallbedingten Störungen muss jenseits der objektiv zu fordernden psychopathologischen Kriterien der innere Kausalzusammenhang aufgrund der spezifischen Erlebensebene nachgewiesen werden; differentialdiagnostisch sind biographisch bedingte, unfallunabhängige Störungsbilder abzugrenzen. Psychische Unfallfolgen müssen auf Basis des ICD-10 oder ergänzend des DSM-5 diagnostiziert werden. Die aktuelle wissenschaftliche psychiatrische Propädeutik ist dabei zu beachten.
  5. Teil IV

    1. Frontmatter

    2. Kapitel 21. Chirurgisch-orthopädische Berufskrankheiten – Einführung

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit erleiden.
    3. Kapitel 22. Berufskrankheit Nr. 2101

      M. Meyer-Clement
      Zusammenfassung
      Mit der fünften Berufskrankheitenverordnung am 27.07.1952 wurden eine Reihe neuer Berufskrankheiten kodifiziert, u. a. die Berufskrankheit Nr. 2101 „Schwere oder wiederholt rückfällige Er -krankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Seh-nen- oder Muskelansätze.“
    4. Kapitel 23. Berufskrankheit Nr. 2102

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Die wissenschaftliche Aufregung um diese Berufskrankheit ist umgekehrt proportional zu ihrer sozialpolitischen Bedeutung. Die Zahl der Anzeigen der Berufskrankheit „Meniskopathie“ ist zwar seit der Öffnung der „Bergmannsberufskrankheit“ für alle Berufsgruppen im Jahr 1988 wieder angestiegen. Die Zahl der anerkannten Fälle befindet sich aber nach einem kurzen Aufschwung wieder im Abwärtstrend.
    5. Kapitel 24. Berufskrankheit Nr. 2103

      M. Meyer-Clement
      Zusammenfassung
      Die BK Nr. 2103 ist die älteste chirurgisch-orthopädische Berufskrankheit. Sie wurde als Nr. 14 in die 2. Berufskrankheiten-Verordnung vom 11.02.1929 mit dem Text aufgenommen: „Erkrankungen der Muskeln, Knochen und Gelenke durch Arbeiten mit Pressluftwerkzeugen“.
    6. Kapitel 25. Berufskrankheit Nr. 2104

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Aufgrund ihres Aufbaus sind die peripheren Nerven widerstandsfähig gegenüber mechanischen Einwirkungen. Unfallbedingte Schädigungen der peripheren Nerven entstehen entweder durch Überdehnung, lokalisierten Druck, diffuse Kompression oder durch scharfe Kraft als offene Verletzung.
    7. Kapitel 26. Berufskrankheit Nr. 2105

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Die seit der 6. Berufskrankheiten-Verordnung (28.04.1961) gültige Fassung der Berufskrankheit Nr. 2105 versichert „Chronische Erkrankung der Schleimbeutel durch ständigen Druck.“
    8. Kapitel 27. Berufskrankheit Nr. 2106

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Die Berufskrankheit „Druckschädigung der Nerven“ betrifft, wie die Mehrzahl der durch physikalische Einwirkungen verursachten Berufskrankheiten, nur wenige Versicherte. Ursächlich dafür ist – wie bei allen „mechanisch“ bedingten Berufskrankheiten –, dass zur beruflichen Exposition eine Schadensanlage hinzukommen muss, um einen expositionsbedingten Gesundheitsschaden zu begründen. Diese Schadensanlage fehlt bei der Mehrzahl der Versicherten, was dazu führt, dass die große Zahl den Druck auf die gefährdeten Stellen problemlos toleriert.
    9. Kapitel 29. Berufskrankheit Nr. 2108

      M. Meyer-Clement
      Zusammenfassung
      Mit Datum vom 01.01.1993 sind die „Bandscheibenbedingten Erkrankungen“ kodifiziert worden. Ihre Grundlage war die BK Nr. 70 der DDR, die eine Entschädigung für berufsbedingte Verschleißerscheinungen im Bereich der Wirbelsäule vorsah.
    10. Kapitel 30. Berufskrankheit Nr. 2109

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Die Aufnahme der Berufskrankheit Nr. 2109, der Berufskrankheit von Trägern schwerer Lasten auf der Schulter, in die Berufskrankheitenliste mit Datum vom 01.01.1993 wurde durch den Einigungsvertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland vom 31.08.1990 angestoßen.
    11. Kapitel 31. Berufskrankheit Nr. 2110

      M. Meyer-Clement
      Zusammenfassung
      „Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjährige, vorwiegend vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen (der Lendenwirbelsäule) geführt haben.“
    12. Kapitel 32. Berufskrankheit Nr. 2112

      M. Meyer-Clement
      Zusammenfassung
      „Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 h und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht.“
    13. Kapitel 33. Berufskrankheit Nr. 2113

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      „Druckschädigung des Nervus medianus im Carpaltunnel (Carpaltunnel-Syndrom) durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen.“
    14. Kapitel 34. Berufskrankheit Nr. 2114

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      „Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung (Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom).“
    15. Kapitel 35. Berufskrankheit Nr. 2115

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Fokale Dystonie als Erkrankung des zentralen Nervensystems bei Instrumentenmusikern durch feinmotorische Tätigkeit hoher Intensität.
    16. Kapitel 36. Berufskrankheit Nr. 2116

      E. Ludolph
      Zusammenfassung
      Koxarthrose durch Lastenhandhabung mit einer kumulativen Dosis von mindestens 9500 t während des Arbeitslebens gehandhabter Lasten mit einem Lastgewicht von mindestens 20 kg, die mindestens zehnmal pro Tag gehandhabt wurden.“
  6. Backmatter

In b.Flat SpringerMedizin.de Gesamt enthaltene Bücher

Titel
Der Unfallmann
Herausgegeben von
E. Ludolph
Copyright-Jahr
2022
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-64402-7
Print ISBN
978-3-662-64401-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-64402-7

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