Der Unfallmann
Ärztliche Begutachtung in den verschiedenen Rechtsgebieten
- 2022
- Buch
- Herausgegeben von
- E. Ludolph
- Verlag
- Springer Berlin Heidelberg
Über dieses Buch
Der Schwerpunkt dieses Buches liegt, wie der seit 1928 etablierte Name aussagt, auf der Unfallbegutachtung. Schritt für Schritt wird vermittelt, wie ein unfallchirurgisch-orthopädisches Gutachten bis hin zur Abrechnung zu erstellen ist - unterschieden nach den einzelnen Auftraggebern. Die 13. Auflage, die ebenfalls von Herrn Dr. Ludolph herausgegeben wurde, erhielt 2014 den Carl-Rabl-Preis.
Was muss der ärztliche Gutachter beachten und welche rechtlichen und medizinischen Informationen sind zur Erstellung von Unfallgutachten unerlässlich? Diese Fragen beantwortet Teil I.
In Teil II werden alle die Rechtsgebiete gesondert dargestellt, für die ärztliche Unfallgutachten erstellt werden.
In Teil III folgen dann einzelne Schadensbilder mit den für sie spezifischen Kausalitätsproblemen, sowie die wichtigsten Informationen für Gutachten auf internistischem, neurologischem und psychiatrischem Fachgebiet.
Teil IV ist den durch physikalische Einwirkung verursachten Berufskrankheiten vorbehalten.
Die Inhalte wurden für die 14. Auflage aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung und der dadurch aufgetretenen Diskussionen aktualisiert.
Teil II wurde erweitert um die Kapitel:
Private Krankenversicherung,
Private Krankentagegeldversicherung,
Private Berufsunfähigkeitsversicherung und
das SGB XIV, das insgesamt erst am 01.01.2024 in Kraft tritt, so dass sowohl das geltende Recht, als auch das zukünftige Recht abzuhandeln waren.
Teil III wurde ergänzt um das Kapitel
Peronealsehnen und
Teil IV um die zwischenzeitlich neu kodifizierten
Berufskrankheiten Nr. 2113 bis 2116.
Inhaltsverzeichnis
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Frontmatter
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Teil I
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Frontmatter
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Kapitel 1. Einführung
E. LudolphZusammenfassungAus dem Titel »Der Unfallmann« folgt der Schwerpunkt dieses Buches. Es befasst sich im Wesentlichen mit der ärztlichen Begutachtung nach Unfällen, worunter nach der Systematik des SGB VII (§ 7 SGB VII) Unfälle und Berufskrankheiten fallen. -
Kapitel 2. Der Ärztliche Gutachter
E. LudolphZusammenfassungDer ärztliche Gutachter ist eine im Vergleich zum Therapeuten junge Institution. Während die ärztliche Heilkunst – als Teil der Kulturenvielfalt unterschiedlich ausgeprägt – so alt wie die Menschheit ist, hat das ärztliche Gutachten in unserem Kulturkreis erst seit dem 16. Jahrhundert eine eigenständige Bedeutung. Zwar wurden schon vor mehreren tausend Jahren im alten Babylon von Gerichten zu Tötungsdelikten Mediziner als Sachverständige herangezogen. -
Kapitel 3. Gutachtenauftrag, Terminvorbereitung, Gutachtenaufbau
E. LudolphZusammenfassungEin Gutachten ist in aller Regel nur so gut wie der Gutachtenauftrag. Die Terminvorbereitung hat bei jedem ihrer Schritte die fristgerechte und fachlich fundierte Erstellung des Gutachtens zum Ziel. Aufgezeigt werden die Einzelschritte des Gutachtenaufbaus. -
Kapitel 4. Kausalität
E. LudolphZusammenfassungDie Prüfung des Zusammenhangs zwischen einer Ursache und einem Erfolg, also die Kausalität zwischen einem äußeren Ereignis (Unfallereignis) und einem ersten Verletzungserfolg (Haftpflichtrecht), einem Erst-Körperschaden (Dienstunfallrecht), einem Erst-Gesundheitsschaden (Gesetzliche Unfallversicherung), einer Erst-Gesundheitsschädigung (Private Unfallversicherung) und einer Erst-Gesundheitsstörung (Soziales Entschädigungsrecht) unterscheidet sich in unserer Rechtsordnung je nach betroffenem Rechtsgebiet. -
Kapitel 5. Unfallkausalität, Unfallbegriff, Trauma
E. LudolphZusammenfassungDer Versicherte befand sich am 13.12.2005 mit seinem Pkw auf dem Heimweg nach Beendigung seiner Arbeit. Er streifte einen ihm entgegenkommenden Pkw mit dem Außenspiegel. Er fuhr zunächst weiter, hielt jedoch nach 100–150 m an und wartete ca. 10 min. Dann wendete er seinen Pkw, fuhr zurück und hielt hinter dem an der Kollisionsstelle noch wartenden Pkw des Unfallgegners. -
Kapitel 6. Beweisanforderungen, Beweisführungslast/Beweisfeststellungslast
E. LudolphZusammenfassungDie Anwendung von Rechtssätzen setzt voraus, dass deren Voraussetzungen bewiesen werden können. Den unterschiedlichen Kausalitätstheorien und damit den unterschiedlichen Rechtsgebieten – Strafrecht, Zivilrecht, Sozialrecht, Öffentliches Recht – sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessenlagen unterschiedliche Beweisanforderungen zugeordnet. -
Kapitel 7. Gutachtliche Untersuchung
E. Ludolph, K. G. Hering, H. G. Gieretz, R. Mielke, E. L. MielkeZusammenfassungDie gutachtliche Untersuchung gliedert sich in die in diesem Kapitel besprochenen Punkte.
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Teil II
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Frontmatter
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Kapitel 8. Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
E. Ludolph, M. Kunze, R. MielkeZusammenfassungDie Geschichte der Gesetzlichen Unfallversicherung nahm ihren Anfang Ende des 19. Jahrhunderts, als die zunehmende Industrialisierung zu einer Abwanderung der Bevölkerung in die Städte führte und die Menschen aus ihren sozialen Bindungen gelöst wurden. Hinzu kam, dass zu Anfang der Industrialisierung Arbeitsschutz und Prävention völlig vernachlässigt wurden. Die Zahl der Arbeitsunfälle stieg in ungeahnte Höhen. Es gab zwar wenige Fabrikinspektoren, die jedoch den Mängeln nicht annähernd Einhalt bieten konnten. -
Kapitel 9. Dienstunfallrecht
E. LudolphZusammenfassung§ 31 BeamtVG Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. -
Kapitel 10. Private Unfallversicherung
E. Ludolph, F. Schröter, M. Meyer-Clement, H. G. GieretzZusammenfassungDie menschliche Existenz ist seit jeher durch Folgen von Unfällen bedroht. Deshalb haben sich schon früh Solidargemeinschaften gebildet, die ihren „Mitgliedern“ im Falle von sozialen Notlagen durch Tod und Krankheit, aber eben auch durch Unfälle, zur Seite standen, ohne dass man diese teilweise bis ins Altertum zurückreichenden Bestrebungen als „Versicherungen“ im heutigen Sinne bezeichnen könnte. -
Kapitel 11. Private Krankenversicherung (PKV-MB/KK*)
E. LudolphZusammenfassungDie Krankenpflege als Korrelat zu den großen medizinischen Leistungen, wie sie z. B. mit dem Namen Hippokrates verbunden sind, war von jeher ein Grundanliegen jeder kultivierten Gesellschaft. So nahmen sich vor allem kirchliche Organisationen dieser Aufgabe an. Ab dem 13. Jahrhundert übernahmen auch reiche Bürger in den aufstrebenden Städten die Gründung und den Unterhalt von Hospitälern, Hospizen und Spitälern aus humanitären Gründen aber auch in Erkenntnis der Tatsache, dass Bevölkerungsansammlungen, die weitgehend ihre Geschäftsgrundlage waren, mit Gesundheitsrisiken verbunden sind. -
Kapitel 12. Private Krankentagegeldversicherung
H. ScheeleZusammenfassungDie Private Krankentagegeldversicherung, Teil der Privaten Krankenversicherung (PKV → Kap. 11; §§ 196–208 VVG), schützt vor den finanziellen Folgen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Es handelt sich um eine Summenversicherung. Versichert ist also eine konkret vereinbarte Summe pro Tag. Elemente einer Schadenversicherung sind nur insofern enthalten, als das Krankentagegeld grundsätzlich begrenzt ist durch das „Nettoeinkommen“ des Versicherten (§ 4 (2) MB/KT 2009). -
Kapitel 13. Private Berufsunfähigkeitsversicherung (MB/BUV)
E. LudolphZusammenfassungDas hohe Risiko, insbesondere für Berufsanfänger bis zum Erreichen der Altersversorgung, berufsunfähig zu werden – bei 20-Jährigen finden sich Angaben bis über 40 % –, und der Wegfall der Gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente ab dem 01.01.2001, sind die beiden Gründe, die zu einer zunehmenden Bedeutung der BUV, insbesondere für die Mittelschicht, geführt haben. -
Kapitel 14. Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
E. LudolphZusammenfassungDie Deutsche Rentenversicherung (DRV) deckt drei fundamentale Risiken ab:-
Risiko des Lebensunterhalts im Alter
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Risiko des Lebensunterhalts bei Erwerbsminderung vor Erreichen der festgelegten Altersgrenze durch Krankheit oder Behinderung
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Risiko des Lebensunterhalts von Hinterbliebenen
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Kapitel 15. Soziales Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht
E. LudolphZusammenfassungGrundlage des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) ist § 5 SGB I.Bis zum 31.12.2023 gibt es in Deutschland kein einheitlich geregeltes Soziales Entschädigungsrecht. Am 01.01.2024 tritt das SGB XIV vollstündig in Kraft. Das soziale Entschädigungsrecht hat seine Grundlage im SGB I, das die Regeln für die soziale Sicherheit in Deutschland aufstellt. -
Kapitel 16. Haftpflichtrecht
E. LudolphZusammenfassungEin Fahrradfahrer fährt unter Beachtung der Verkehrsregeln auf dem Radweg. Plötzlich wird von einem rechts in Fahrtrichtung des Fahrradfahrers parkenden Pkw die Fahrertür geöffnet. Der davon völlig überraschte Fahrradfahrer fährt mit erheblicher Geschwindigkeit gegen die Fahrertür. Er stürzt und verletzt sich schwer. Der nachfolgende Beitrag hat zum Thema die Haftung des Verursachers von schadenstiftenden Ereignissen.
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Teil III
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Frontmatter
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Kapitel 17. Unfallchirurgie
M. Meyer-Clement, E. Ludolph, H. HempflingZusammenfassungDas Kapitel beinhaltet die Diskussion von immer wieder strittigen Schadensbildern. Dies sind: Das sogenannte Schleudertrauma, der isolierte Rotatorenmanschettenschaden, der Bizepsssehnenschaden, der Quadrizeps- und Patellasehnenschaden, der isolierte Schaden des vorderen Kreuzbandes, die Meniskusverletzung, die Kniescheibenverrenkung (Patellalusation), der Achillessehnenschaden, der unfallbedingte Knorpelschaden, die Osteochondrosis dissecans, die Peronealsehnenluxation, Verletzungen der Milz und das Sagem zur Begutachtung des Schmerzes. -
Kapitel 18. Innere Medizin – Schwerpunkt Herz und zentrales Gefäßsystem
H. G. GieretzZusammenfassungWährend bei offenen oder perforierenden Verletzungen des Brustkorbs (Schuss-/Stichmechanismen) der ursächliche Zusammenhang mit Verletzungen am Herzen und/oder den zentralen großen Gefäßen unproblematisch ist, können auch bei stumpfen Einwirkungen auf den Brustkorb (Thorax) Verletzungen dieser Strukturen auftreten, wobei dies auf den ersten Blick mitunter nicht naheliegend ist. -
Kapitel 19. Neurologie
R. MielkeZusammenfassungBei Verletzungen von Anteilen des zentralen und peripheren Nervensystems sind die Prinzipien der traumatologischen Propädeutik zu beachten. Insbesondere müssen die Richtung und Dynamik der einwirkenden Kraftvektoren und die resultierenden lokalen Verletzungen in unterschiedlichen Körperschichten geprüft werden. Körpereigene Erkrankungen und unfallbedingte Gesundheitsschäden können sich überlagern oder müssen generell separiert werden. Dies betrifft insbesondere auch altersassoziierte neurologische Erkrankungen und altersvorauseilende degenerative Leiden. Bedeutsam für die Beurteilung der Kausalität ist die zeitnahe durchgeführte apparative bzw. bildgebende Diagnostik, die im Einzelfall stets einer kritischen Analyse unterzogen werden sollte. -
Kapitel 20. Psychische Erkrankungen
R. MielkeZusammenfassungPsychische Störungen werden häufig im Zusammenhang mit traumatischen Ereignissen festgestellt. Gelegentlich ist dies auch der Tatsache geschuldet, dass erstmals psychiatrische Diagnostik erfolgt. Generell gilt, dass psychische Erkrankungen multifaktoriell bedingt sind. Das Kausalitätskriterium wurde daher für die meisten Störungsbilder zugunsten einer Klassifikation nach psychopathologischem Syndrom und Verlauf aufgegeben. Als einzige ursachenbezogene Kategorie sind im ICD-10 die Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen verbleiben, die unter F43.- kodiert werden. Bei unfallbedingten Störungen muss jenseits der objektiv zu fordernden psychopathologischen Kriterien der innere Kausalzusammenhang aufgrund der spezifischen Erlebensebene nachgewiesen werden; differentialdiagnostisch sind biographisch bedingte, unfallunabhängige Störungsbilder abzugrenzen. Psychische Unfallfolgen müssen auf Basis des ICD-10 oder ergänzend des DSM-5 diagnostiziert werden. Die aktuelle wissenschaftliche psychiatrische Propädeutik ist dabei zu beachten.
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Teil IV
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Frontmatter
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Kapitel 21. Chirurgisch-orthopädische Berufskrankheiten – Einführung
E. LudolphZusammenfassungBerufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit erleiden. -
Kapitel 22. Berufskrankheit Nr. 2101
M. Meyer-ClementZusammenfassungMit der fünften Berufskrankheitenverordnung am 27.07.1952 wurden eine Reihe neuer Berufskrankheiten kodifiziert, u. a. die Berufskrankheit Nr. 2101 „Schwere oder wiederholt rückfällige Er -krankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Seh-nen- oder Muskelansätze.“ -
Kapitel 23. Berufskrankheit Nr. 2102
E. LudolphZusammenfassungDie wissenschaftliche Aufregung um diese Berufskrankheit ist umgekehrt proportional zu ihrer sozialpolitischen Bedeutung. Die Zahl der Anzeigen der Berufskrankheit „Meniskopathie“ ist zwar seit der Öffnung der „Bergmannsberufskrankheit“ für alle Berufsgruppen im Jahr 1988 wieder angestiegen. Die Zahl der anerkannten Fälle befindet sich aber nach einem kurzen Aufschwung wieder im Abwärtstrend. -
Kapitel 24. Berufskrankheit Nr. 2103
M. Meyer-ClementZusammenfassungDie BK Nr. 2103 ist die älteste chirurgisch-orthopädische Berufskrankheit. Sie wurde als Nr. 14 in die 2. Berufskrankheiten-Verordnung vom 11.02.1929 mit dem Text aufgenommen: „Erkrankungen der Muskeln, Knochen und Gelenke durch Arbeiten mit Pressluftwerkzeugen“. -
Kapitel 25. Berufskrankheit Nr. 2104
E. LudolphZusammenfassungAufgrund ihres Aufbaus sind die peripheren Nerven widerstandsfähig gegenüber mechanischen Einwirkungen. Unfallbedingte Schädigungen der peripheren Nerven entstehen entweder durch Überdehnung, lokalisierten Druck, diffuse Kompression oder durch scharfe Kraft als offene Verletzung. -
Kapitel 26. Berufskrankheit Nr. 2105
E. LudolphZusammenfassungDie seit der 6. Berufskrankheiten-Verordnung (28.04.1961) gültige Fassung der Berufskrankheit Nr. 2105 versichert „Chronische Erkrankung der Schleimbeutel durch ständigen Druck.“ -
Kapitel 27. Berufskrankheit Nr. 2106
E. LudolphZusammenfassungDie Berufskrankheit „Druckschädigung der Nerven“ betrifft, wie die Mehrzahl der durch physikalische Einwirkungen verursachten Berufskrankheiten, nur wenige Versicherte. Ursächlich dafür ist – wie bei allen „mechanisch“ bedingten Berufskrankheiten –, dass zur beruflichen Exposition eine Schadensanlage hinzukommen muss, um einen expositionsbedingten Gesundheitsschaden zu begründen. Diese Schadensanlage fehlt bei der Mehrzahl der Versicherten, was dazu führt, dass die große Zahl den Druck auf die gefährdeten Stellen problemlos toleriert. -
Kapitel 29. Berufskrankheit Nr. 2108
M. Meyer-ClementZusammenfassungMit Datum vom 01.01.1993 sind die „Bandscheibenbedingten Erkrankungen“ kodifiziert worden. Ihre Grundlage war die BK Nr. 70 der DDR, die eine Entschädigung für berufsbedingte Verschleißerscheinungen im Bereich der Wirbelsäule vorsah. -
Kapitel 30. Berufskrankheit Nr. 2109
E. LudolphZusammenfassungDie Aufnahme der Berufskrankheit Nr. 2109, der Berufskrankheit von Trägern schwerer Lasten auf der Schulter, in die Berufskrankheitenliste mit Datum vom 01.01.1993 wurde durch den Einigungsvertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland vom 31.08.1990 angestoßen. -
Kapitel 31. Berufskrankheit Nr. 2110
M. Meyer-ClementZusammenfassung„Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjährige, vorwiegend vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen (der Lendenwirbelsäule) geführt haben.“ -
Kapitel 32. Berufskrankheit Nr. 2112
M. Meyer-ClementZusammenfassung„Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 h und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht.“ -
Kapitel 33. Berufskrankheit Nr. 2113
E. LudolphZusammenfassung„Druckschädigung des Nervus medianus im Carpaltunnel (Carpaltunnel-Syndrom) durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen.“ -
Kapitel 34. Berufskrankheit Nr. 2114
E. LudolphZusammenfassung„Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung (Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom).“ -
Kapitel 35. Berufskrankheit Nr. 2115
E. LudolphZusammenfassung„Fokale Dystonie als Erkrankung des zentralen Nervensystems bei Instrumentenmusikern durch feinmotorische Tätigkeit hoher Intensität.“ -
Kapitel 36. Berufskrankheit Nr. 2116
E. LudolphZusammenfassung„Koxarthrose durch Lastenhandhabung mit einer kumulativen Dosis von mindestens 9500 t während des Arbeitslebens gehandhabter Lasten mit einem Lastgewicht von mindestens 20 kg, die mindestens zehnmal pro Tag gehandhabt wurden.“
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Backmatter
In b.Flat Orthopädie & Unfallchirurgie enthaltene Bücher
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- Titel
- Der Unfallmann
- Herausgegeben von
-
E. Ludolph
- Copyright-Jahr
- 2022
- Verlag
- Springer Berlin Heidelberg
- Electronic ISBN
- 978-3-662-64402-7
- Print ISBN
- 978-3-662-64401-0
- DOI
- https://doi.org/10.1007/978-3-662-64402-7
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