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Bundessozialgericht Elektronische Gesundheitskarte verletzt Rechte älterer Menschen nicht

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Auszug

Das Bundessozialgericht (BSG) hält der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) weiter die Stange. Mit einem Beschluss wies es einen Versicherten ab, der sich als „Offliner“ bezeichnet und daher eine „Basiskarte“ mit allenfalls eingeschränkten digitalen Funktionen beansprucht. Der Mann will keine Geräte mit Internetfunktion nutzen und meint, mit der eGK verliere er die Kontrolle über seine Daten. Dies verletze seine Grundrechte. Zur Begründung verwies er auf Artikel 25 der EU-Grundrechtecharta, der „das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben“ garantiert.
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Titel
Bundessozialgericht
Elektronische Gesundheitskarte verletzt Rechte älterer Menschen nicht
Verfasst von
Martin Wortmann
Publikationsdatum
24.09.2025
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Dermatologie
Erschienen in
hautnah dermatologie / Ausgabe 5/2025
Print ISSN: 0938-0221
Elektronische ISSN: 2196-6451
DOI
https://doi.org/10.1007/s15012-025-8851-z

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Die Leitlinien für Ärztinnen und Ärzte, Peeling oder Maske/© Kyryl Gorlov / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell), Fußwarzen/© hriana / Stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell), Metastasiertes Melanom/© National Cancer Institute (NCI)