15.05.2022 | Dermatologische Therapieverfahren | CME-Kurs
Digitale Gesundheitsanwendungen und Datenschutz
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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) stellen eine neue Versorgungsform dar. Grundlage für die Zulassung von digitalen Gesundheitsanwendungen bildet das Digitale-Versorgung-Gesetz. Um in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden zu können, müssen die Produkte einen umfangreichen Evaluationsprozess durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durchlaufen. Der Fokus wird auf den Nachweis eines Mehrwerts für die Versorgung, aber auch auf die technischen Aspekte gelegt. Damit grenzen sich die DiGA stark von den Gesundheits-Apps ab. Schnittschnellen erlauben einen einfachen Output der gesammelten Daten, um die Arzt-Patient-Interaktion effizient zu gestalten. Eine angemessene Vergütung sowie Aufklärung könnten die Akzeptanz seitens der Ärzteschaft steigern und somit die Implementierung beschleunigen. Derartige Instrumente und Anreize sind jedoch derzeit nicht im System vorgesehen.
Nach der Lektüre dieses Beitrags …
- können Sie den Begriff der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) richtig beschreiben.
- kennen Sie den Unterschied zwischen den DiGA und den Gesundheits-Apps.
- können Sie den Bewertungsprozess der DiGA beschreiben.
- wissen Sie, welche Anforderungen an den Datenschutz die DiGA erfüllen müssen.
- können Sie den Nutzen von DiGA erörtern.
Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].