Suizidhilfe ist keine ärztliche Aufgabe, jedoch eine rechtlich zulässige Tätigkeit. Wie Ärztinnen und Ärzte dem Wunsch nach assistiertem Suizid entsprechen können, erläuterte der Medizinethiker Prof. Alfred Simon aus Göttingen.
11.10.2021 | DGHO 2021 | Nachrichten