In Deutschland ist die Verwendung von Asbest zwar seit 1993 verboten, die Häufigkeit asbestbedingter Erkrankungen erreicht aber jetzt erst ihren Höhepunkt. Fehler bei der Diagnostik und Begutachtung führen nicht selten dazu, dass durch Asbest verursachte Berufskrankheiten nicht entdeckt bzw. nicht anerkannt werden. Eine neue Leitlinie für Diagnostik und Begutachtung soll asbestgeschädigten Personen zu ihrem Recht verhelfen.
13.04.2011 | DGP 2011 | Nachrichten | Online-Artikel