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16.09.2016 | DGRM-Jahrestagung 2016 | Kongressbericht | Nachrichten

Multimorbidität im Alter

Polypharmazie – eine besondere Kunst

verfasst von: Angelika Bauer-Delto

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Bei älteren Patienten ist Polypharmazie eher die Regel als die Ausnahme. Der Medikationsprozess erfordert dann ein besonderes Management, um erfolgreich und sicher zu sein.

Die Therapie multimorbider älterer Patienten bedeutet meist Polypharmazie– definiert als Gabe von mindestens fünf Medikamenten. Der Medikationsprozess sei dann eine besondere Herausforderung, da die Evidenz sehr lückenhaft sei und Leitlinien in der Regel auf einzelne Krankheitsbilder fokussierten, sagte Prof. Dr. Walter E. Haefeli, Abteilung Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie, Universitätsklinikum Heidelberg. Bei leitlinientreuer Behandlung mehrerer Krankheiten können Therapiekonzepte sich gegenseitig beeinflussen und sogar widersprechen.

Polypharmazie erfordert neben der korrekten Verordnung der Einzelsubstanzen eine adäquate Berücksichtigung der Komedikation und Komorbidität: Medikamenteninteraktionen und Inkompatibilitäten, Dosierungsfragen, Kontraindikationen sowie Doppelverordnungen sind zu beachten. Zum Medikationsprozess zählen aber auch die Adhärenz des Patienten und die korrekte Verabreichung des Arzneimittels, die gerade bei älteren Patienten problematisch sein kann.

Die Exposition, das heißt die Konzentration am Wirkort, und die Suszeptibilität, das heißt die individuelle Empfindlichkeit des Patienten, spielen ebenso eine wichtige Rolle, so Haefeli. Hier sei noch viel Forschungsbedarf. Für viele Medikamente sei auch nicht ausreichend geklärt, wie sie im Rahmen einer Polypharmazie zusammenwirken und ob sich beispielsweise das Risiko unerwünschter Ereignisse bei einem ähnlichen Nebenwirkungsprofil aufsummiert.  

Medikationsfehler – Thema für die Rechtsmedizin

 Der komplexe Medikationsprozess sei fehleranfällig, so Haefeli. Medikationsfehler in jeder Stufe dieses Prozesses können eine mangelnde Wirksamkeit oder unerwünschte Arzneimittelereignisse zur Folge haben.

Medikationsfehler können auch rechtsmedizinisch relevant werden. In einer retrospektiven Analyse von Todesfällen in Deutschland, in denen der Vorwurf eines Behandlungsfehlers erhoben wurde, standen 575 der 4450 Fälle in Zusammenhang mit einer medikamentösen Behandlung [1]. In 232 dieser Fälle konnte ein Kausalzusammenhang zwischen der Arzneimitteltherapie und der Letalität nachgewiesen werden, bei 45 von ihnen waren schwere Grundkrankheiten mitverantwortlich. Todesursächlich waren unter anderem Nebenwirkungen und allergische Reaktionen, falsche Dosierungen, Applikationsfehler, Verwechslungen von Arzneimitteln sowie Sepsis nach einer Injektion. Behandlungsfehler wurden in 70 Fällen nachgewiesen, die in 42 Fällen todesursächlich waren.

Literatur

[1] Madea B et al.: Forensic Sci Int 2009; 190 (1-3): 67-73

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Literatur

basierend auf: Schmitt G et al.: Tödliche Vergiftung mit einem Propanol-haltigen Desinfektionsmittel. 95. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin. Heidelberg, 1. September 2016

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