Erschienen in:
14.08.2020 | Diabetisches Fußsyndrom | Im Fokus
Zweitmeinung vor Amputation beim diabetischen Fußsyndrom nach § 27b Absatz 2 SGB V
verfasst von:
Dr. Dirk Hochlenert
Erschienen in:
Die Diabetologie
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Ausgabe 6/2020
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Zusammenfassung
Der gemeinsame Bundesausschuss (g-BA) hat am 16.04.2020 die Aufnahme des Eingriffs „Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom“ in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren aufgenommen. Mit dem Recht auf eine zweite Meinung verwirklicht sich eine jahrzehntealte Forderung der Arbeitsgemeinschaft Fuß der Deutschen Diabetesgesellschaft und anderer Fachgesellschaften. Für die Betroffenen bedeutet dieses Recht eine dramatische Wende: Jeder Arzt, der für eine Amputation aufklärt, muss auch über das Recht auf eine zweite Meinung aufklären und wie ein Patient darankommt. Amputationen sind Ultima Ratio beim Versuch, die Integrität des Organismus wiederherzustellen. Sie hinterlassen Funktionsverluste und können emotional belastend erlebt werden, können aber auch lebensrettend sein. Die Alternativlosigkeit in der subjektiven Sicht des Erstmeiners entsteht oft durch Unkenntnis von Alternativen, die in der Zuständigkeit anderer Fachbereiche liegen. Die Zweitmeinung ist ein großer Schritt hin zu einer objektiveren Therapieentscheidung und zur Vermeidung unnötigen Leids. Nun steht an, dass sich kompetente Zweitmeiner bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV-en) bewerben, das Verfahren bekannt wird und Patienten es einfordern. Die Bewerbungsverfahren sind einfach und auf den Internetseiten der KV-en einsehbar. Weitere Schritte könnten die Begleitforschung betreffen oder die Weiterentwicklung des Verfahrens, indem zusätzliche niederschwellige, interdisziplinäre und qualitätsgesicherte Zweitmeinungsangebote etabliert werden.