Für das Zweitmeinungsverfahren Schulterarthroskopie wurde die Vergütung im EBM geregelt, sodass Ärzte die Aufklärung und Beratung jetzt abrechnen können. Außerdem wurde ein weiteres Zweitmeinungsverfahren auf den Weg gebracht: planbare Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom. Künftig haben auch Patienten mit diabetischem Fußsyndrom vor einer planbaren Amputation das Recht auf eine zweite ärztliche Meinung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu jetzt die Details geregelt. Bezüglich der Amputationen wurde allerdings die DGOU als wesentliche zu berücksichtigende wissenschaftliche Fachgesellschaft in diesen Prozess nicht einbezogen und bekam auch keine Gelegenheit zur Anhörung und Stellungnahme. Die DGOU hat deshalb Einspruch beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingelegt: "Es verwundert sehr, dass Fachärzte für O und U keine Berücksichtigung finden. Die Indikationsstellung für einen operativen Eingriff kann letztlich nur der die Operation verantwortende und durchführende Chirurg vornehmen. Zweifelsohne werden Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom in nicht unerheblichem Maße auch von O und U durchgeführt. Es kann nicht nachvollzogen werden, warum eine Facharztgruppe, die diese Operationen indiziert und vornimmt, für eine Zweitmeinung keine Berücksichtigung findet", so Prof. Dr. Bernd Kladny, stellvertretender Generalsekretär der DGOU, an das BMG.
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