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Die Beurteilung von Nahrungsergänzungsmitteln aus Sicht der Lebensmittelüberwachung in Schleswig-Holstein

  • 06.10.2025
  • Leitthema
Erschienen in:

Zusammenfassung

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) dienen der ergänzenden Versorgung des Menschen vor allem mit Nährstoffen wie Vitaminen und Mineralstoffen. Derzeit gelangen zahlreiche NEM auf den Markt, die die rechtlichen Vorgaben nicht einhalten und mit unbelegten gesundheitsbezogenen Aussagen werben. Seit Inkrafttreten der Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV) im Jahr 2004 ist das Landeslabor Schleswig-Holstein für die Untersuchung und Beurteilung von NEM zuständig und fungiert als Kompetenzzentrum innerhalb der Norddeutschen Kooperation.
Der Artikel skizziert die Organisation der Überwachung von NEM am Beispiel Schleswig-Holsteins und geht anschließend auf die gesetzlichen Anforderungen ein. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Notwendigkeit der Festlegung von Höchstmengen sowie auf der Regulierung pflanzlicher Stoffe (Botanicals). Dabei wird auch die Abgrenzung zu Arzneimitteln und zu neuartigen Lebensmitteln (Novel Foods) erläutert. Abschließend wird näher auf unzulässige gesundheitsbezogene Angaben auf Produkten zu Werbezwecken eingegangen.
In der Praxis zeigt sich trotz bestehender rechtlicher Vorgaben weiterer Regelungsbedarf. Gerichtliche Auseinandersetzungen ließen sich vermeiden, wenn Inverkehrbringer von NEM die gesetzlichen Anforderungen konsequent einhielten, die dem Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken dienen.
Titel
Die Beurteilung von Nahrungsergänzungsmitteln aus Sicht der Lebensmittelüberwachung in Schleswig-Holstein
Verfasst von
Angelika Krüger
Erika Paschke
Publikationsdatum
06.10.2025
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 11/2025
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-025-04136-z
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