Erschienen in:
11.08.2016 | Pflege | Originalarbeit
Die Entwicklung der Präventionsgesetzgebung in Deutschland
verfasst von:
Dr. Rüdiger Meierjürgen, Prof. Dr. Silke Becker, Prof. Dr. Andrea Warnke
Erschienen in:
Prävention und Gesundheitsförderung
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Ausgabe 4/2016
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Zusammenfassung
Hintergrund
Nach langjähriger Diskussion und mehrfachem Scheitern konnte im Sommer 2015 in der BRD ein Präventionsgesetz verabschiedet werden. Das Gesetz ist ein Meilenstein, moderne Formen der Gesundheitsförderung und Prävention zu verankern.
Ziel der Arbeit
Zentrale Entwicklungslinien der Präventionsgesetzgebung werden nachgezeichnet.
Diskussion
Mit der Einführung des § 20 SGB V im Jahr 1989 wurde Gesundheitsförderung und Prävention zu einer Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ein umfangreiches Präventionsangebot wurde etabliert. Mit dem Beitragsentlastungsgesetz 1996 erfolgte die weitgehende Streichung des § 20 SGB V. Eine Neubelebung fand im Rahmen der „GKV-Gesundheitsreform 2000“ statt. Nach drei gescheiterten Gesetzesinitiativen (2004–2013) trat 2015 das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention“ (PrävG) in Kraft. Das PrävG ist als sozialversicherungszentriertes Artikel- und Leistungsgesetz konzipiert, wird schwerpunktmäßig über GKV-Beitragsgelder finanziert und hat eine stärkere Lebensweltorientierung („Settingansatz“) im Fokus. Die Entwicklung der PrävG spiegelt wider, dass in unserem föderalen Gesundheitssystem bislang keine wesentlichen Fortschritte erzielt werden konnten, Gesundheitsförderung und Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verankern.
Schlussfolgerung
Das PrävG verbessert trotz aller bestehenden ordnungspolitischen und handwerklichen Unzulänglichkeiten den Handlungsrahmen. Die Chancen, die das Gesetz v. a. in der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention eröffnet, gilt es zu nutzen.