Erschienen in:
02.03.2023 | Medizinrecht
Die Grenzen der eigenen Möglichkeiten
Zur Haftung bei Überschreitung von persönlichen, personellen oder apparativen Fähigkeiten
verfasst von:
Johannes Jaklin
Erschienen in:
Die Gynäkologie
|
Ausgabe 4/2023
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Auszug
Mit dem Medizinstudium erhält jeder Arzt eine fundierte Ausbildung. Es ist Basis, aber auch Voraussetzung jeder weiteren ärztlichen Tätigkeit. Nach Erteilung der Approbation darf der Arzt seinen Beruf ausüben. Durch eine entsprechende Weiterbildung erlernt der Arzt darüber hinaus spezielle Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zu einer Qualifikation als Facharzt führen können. Dem ärztlichen Beruf sind mithin umfassende Kompetenzen und Befugnisse in der Behandlung der Patienten immanent. Gleiches gilt für Krankenhäuser, die ihre Befugnis zur Behandlung nicht nur aus der Aufnahme in den Krankenhausplan und der technischen Ausstattung herleiten, sondern vor allem aus dem Wissen und der Erfahrung ihrer Mitarbeiter. …