Zusammenfassung
Die kindergynäkologische Begutachtung im Rahmen der Begutachtung des Vorliegens oder Nichtvorliegens eines Missbrauchs an Mädchen ist eine extrem schwierige Aufgabe mit weitreichenden Konsequenzen. Checklisten und Untersuchungskits nehmen die organisatorische Spannung, verhindern das »Vergessen« von Untersuchungsteilen und ermöglichen ein einfühlsames Vorgehen. Es sollte darauf Bedacht genommen werden, möglichst bei der Erstuntersuchung für das Gericht verwertbare Asservate zu gewinnen und dem Kind eine Zweituntersuchung zu ersparen. Daher empfiehlt es sich auch, für forensische Fragestellungen im kindergynäkologischen Bereich die Erstbeurteilung durch möglichst erfahrene Kollegen durchführen zu lassen. Grundsätzlich gilt aber, dass ein unauffälliger Befund trotzdem einen Missbrauch niemals zur Gänze ausschließen kann, da ja von der Berührung bis zur gewaltsamen Penetration eine große Bandbreite an denkbaren (und undenkbaren) zugrundeliegenden Szenarien vorhanden sein können.