Erschienen in:
18.03.2014 | AUS DER PRAXIS
Die neuen „Chronikerzuschläge“ beinhalten erhebliches Verlustpotenzial
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 5/2014
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Auszug
_ Im „alten“, bis zum 30. September 2013 gültigen EBM erhielt der Hausarzt für einen chronisch kranken Patienten einen Gebührenzuschlag nach Nr. 03212 und damit 17,50 Euro mehr. Mit einer Ansatzhäufigkeit von 48,8% und einem Umsatzanteil von 12,3% war die Leistung deshalb für das finanzielle Gesamtergebnis der Praxis sehr wichtig. Diese typische Hausarztleistung wurde im neuen EBM deutlich abgewertet. Bei einem Quartalskontakt mit einem Chroniker gibt es jetzt 4,33 Euro — das sind 27,74% weniger. Selbst wenn der Patient mehrfach im Quartal in die Praxis kommt und deshalb die Nr. 03221 EBM berechnet werden kann, sind es immer noch 2,30 Euro bzw. 13,14% weniger. …