31.03.2020 | Übersicht | Ausgabe 2/2020
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Die Relevanz eines kohärenten forensischen Beurteilungs- und Behandlungsprozesses
Grenzen der allgemeinpsychiatrischen Diagnosesysteme ICD und DSM für die forensische Fallkonzeption
- Zeitschrift:
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Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 2/2020
- Autoren:
- Dr. rer. nat. Bernd Borchard, Dr. rer. nat. Juliane Gerth
Zusammenfassung
Das Ziel einer therapeutischen Maßnahme bei Straftätern ist gemäß Gesetzesgrundlage die Reduktion der Gefahr erneuter „erheblicher rechtswidriger Taten“ (§§ 63 und 64 StGB, Deutschland) bzw. mit dem „Zustand des Täters in Zusammenhang stehender Taten“ (Art. 59 und 63 bzw. Art. 60 für Abhängigkeiten StGB, Schweiz). Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein kohärenter Prozess notwendig, der die Fallkonzeption (inkl. Diagnostik und Hypothese zum Deliktmechanismus), Behandlungsplanung und -Behandlungsevaluation umfasst. Im Rahmen des ersten Schrittes muss herausgearbeitet werden, ob überhaupt eine Behandlungsbedürftigkeit des Straftäters vorliegt. Diese ergibt sich aus dem Risiko für erneute schwerwiegende Taten sowie aus den Behandlungsmöglichkeiten der damit zusammenhängenden forensisch relevanten Auffälligkeiten des Straftäters. Aus einer breiten wissenschaftlichen Befundlage geht hervor, dass solch eine Behandlungsbedürftigkeit mitnichten nur im allgemeinpsychiatrischen Sinne psychisch Kranke und schon gar nicht ausschließlich schuldunfähige Straftäter aufweisen. Vielmehr können weitere deliktrelevante persönlichkeitsnahe Risikofaktoren, die einer wirksamen Behandlung grundsätzlich zugänglich sind, kausal im Zusammenhang mit Delinquenz und Rückfälligkeit stehen.
In der aktuellen Rechtsprechung in Deutschland und der Schweiz spiegelt sich diese Erkenntnis nicht wider. Im Gegenteil: Voraussetzung für die Anordnung einer therapeutischen Maßnahme ist das Vorliegen einer „schweren psychischen Störung“ gemäß ICD/DSM und in Deutschland zusätzlich die verminderte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit.
Diese Eingrenzung blendet die Behandlungsbedürftigkeit eines bedeutsamen Teils der Straftäterpopulation aus und untergräbt damit, was die Forensik zu leisten im Stande wäre: differenziert deliktorientiert zu therapieren. Verfahren wie das Forensische Operationalisierte Therapie-Risiko-Evaluationssystem (FOTRES 3) können gegenüber allgemeinpsychiatrischen Kriterienkatalogen einen inkrementellen Beitrag zur dafür notwendigen forensischen Diagnostik liefern. Erste empirische Befunde dazu werden im Artikel vorgestellt.