Erschienen in:
01.07.2014 | Praxis konkret
Die Tücken in Sozialen Medien
Ärztliche Schweigepflicht
Erschienen in:
Uro-News
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Ausgabe 7-8/2014
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Zusammenfassung
Das digitale Zeitalter lockt auch Ärzte, sich privat wie beruflich im Web bemerkbar zu machen — zum Beispiel mit einem Facebook- Auftritt der Praxis. Kommen persönliche Daten ins Spiel, kann es aber gefährlich werden: Sind die Daten eindeutig einer Person zuzuordnen, so ist das ein klarer, strafbewehrter Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht.