Erfolgstipp. Seit Januar 2020 sind elektronische Aufzeichnungssysteme durch zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) zu schützen. Nach Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) gilt das auch für "elektronische oder computergestützte Kassensysteme". Die Übergangsfristen entfallen nun zum 1. Januar 2023.
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