Erschienen in:
27.07.2018 | Pädiatrie | Originalien
Dienstmodellanpassung für Ärzte in einer Universitätskinderklinik
Was ist möglich zur Verbesserung der Arbeitszeitgesetzkonformität und der Arbeitsbedingungen?
verfasst von:
PD Dr. J. Maschmann, MBA, M. Michaelis, J. S. Mihaljevic, M. A. Rieger, R. Handgretinger, I. Krägeloh-Mann, M. Wilke, M. Holderried, M.Sc.
Erschienen in:
Monatsschrift Kinderheilkunde
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Ausgabe 3/2020
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die Einhaltung der Arbeitszeitgesetz(ArbZG)-Vorgaben zur ärztlichen Arbeitszeit stellt Universitätskliniken vor besondere Herausforderungen. Diese Pilotstudie an der Universitätskinderklinik Tübingen zeigt, wie die psychosozialen Arbeitsbedingungen und die Wirksamkeit neuer Dienstplanmodelle auf ArbZG-relevante Zielgrößen zu berücksichtigen sind.
Methoden
Im Jahr 2010 wurde ein neues Dienstplanmodell gemeinsam mit 2 Abteilungen der Kinderklinik entwickelt, 2011 eingeführt und bis 2015 evaluiert. Dienstplanung und -dokumentation erfolgen seither elektronisch.
Untersucht wurden (1) die Einhaltung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (dWAZ) der Beschäftigten, die Häufigkeit der Überschreitungen der 10-h-Tageshöchsarbeitszeitgrenze (10-h-TAZ); (2) die subjektive psychosoziale Belastung der Klinikarbeit im „Pre-post“-Design (t0–t1) und zu t1 zusätzlich die Bewertung der Dienstmodellanpassung.
Ergebnisse
(1): Die individuelle dWAZ konnte 2011 von 67 % (37/55) der Ärzte, 2012 von 75 % (41/55) und 2015 von 71 % (44/62) eingehalten werden. Die Opt-Out-Zustimmungen lagen 2011 bei 16 % (9/55), 2012 bei 24 % (13/55) und 2015 bei 18 % (11/62). Die 10-h-TAZ konnte 2011 zu 74 %, 2012 zu 72 % und 2015 zu 73 % eingehalten werden. (2): Der Fragebogenrücklauf lag bei 41 % (n = 24/59) zu t0 und 43 % (26/60) zu t1. In der Wahrnehmung von Arbeitsbedingungen wurden mehrheitlich keine Unterschiede festgestellt. Die Angabe zur Dokumentation von Überstunden stieg von 34 auf 92 %.
Diskussion
Eine Objektivierung der Einhaltung der ArbZG-Anforderungen ist mit dem hier dargestellten Modell möglich. Die Transparenz der Dienstplanung nahm dabei deutlich zu. Die Bewertung der psychosozialen Belastungen änderte sich ein Jahr nach Anpassung des Dienstmodells nicht. Weitere Anpassungen erscheinen notwendig.