Erschienen in:
01.11.2013 | KURZ & KNAPP
Diese wichtigen Leistungen gibt es auch im neuen Hausarzt-EBM noch
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
Der Hausarzt
|
Ausgabe 19/2013
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Auszug
Zu den EBM-Leistungen, die nach der Einführung des neuen Hausarzt-EBM im 4. Quartal 2013 erhalten geblieben sind, zählt auch die „Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale“ nach Nr. 01 435. Sie kann bei einer telefonischen Beratung des Patienten im Zusammenhang mit einer Erkrankung durch den Arzt bei Kontaktaufnahme durch den Patienten und/oder bei einem anderen mittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen einmal im Behandlungsfall berechnet werden. Das Honorar beträgt 8,85 Euro. Ebenfalls telefonisch erbracht werden können die Leistungen bei einer unvorhergesehenen Inanspruchnahme des Arztes durch einen Patienten nach der Nr. 01 100 (zwischen 19 und 22 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24. und 31. Dezember zwischen 7 und 19 Uhr) und der Nr. 01 101 (zwischen 22 und 7 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24. und 31. Dezember zwischen 19 und 7 Uhr). Die Leistungen sind mit 19,65 Euro respektive 31,30 Euro bewertet. …